Schutzkonzepte an Schulen haben sich an Richtlinien zu orientieren

1. Mai 2020

Der Kanton Nidwalden bereitet sich auf die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der obligatorischen Schule vor. Er hat Richtlinien erstellt, auf welchen die Schutzkonzepte der Schulen basieren sollen. Der Schutz von Lehrpersonen und Lernenden hat oberste Priorität. Trotz den besonderen Umständen lautet das Ziel, den Bildungsauftrag bestmöglich zu erfüllen.

Mit dem Bundesratsentscheid vom 29. April wird das Präsenzverbot an den Volksschulen per 11. Mai aufgehoben. Die Lockerung ist nicht als Freipass zu verstehen. «Deshalb bedeutet die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der obligatorischen Schule eine Herausforderung, die unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln aber zu meistern ist», zeigt sich Bildungsdirektor Res Schmid überzeugt. Nach Beendigung des Fernunterrichts startet die Volksschule mit den regulären Stundenplänen im Klassenbetrieb. Hierfür hat die Bildungsdirektion Richtlinien aufgestellt, die sich an den Vorgaben des Bundes orientieren. Gestützt darauf erstellen die Schulgemeinde eigene Schutzkonzepte.

Die in den Schulhäusern zu treffenden Massnahmen zielen hauptsächlich auf einen direkten und indirekten Schutz der vulnerablen Personengruppen ab. So ist morgens und nachmittags vor dem Unterricht Händewaschen Pflicht ist. Bei einem Schulzimmerwechsel wird das Händewaschen ebenfalls empfohlen. Lehrpersonen haben die Abstandsregeln bestmöglich einzuhalten. Bis zu den Sommerferien rät die Bildungsdirektion, auf grössere Ansammlungen mit mehreren Klassen, wie dies etwa bei Sporttagen, Projektwochen oder Lagern der Fall ist, zu verzichten. «Als Richtgrösse zur Durchführung eines Anlasses gilt die Klasse», erklärt Res Schmid. Der obligatorische Sport- und Schwimmunterricht ist unter angepassten Rahmenbedingungen mit geeigneten Inhalten auf allen Schulstufen möglich. Von Kampfsportarten mit viel Körperkontakt wird abgeraten.

Wer Symptome aufweist, bleibt weiterhin zu Hause
Das generelle Tragen von Hygienemasken an der Schule ist nicht vorgesehen, Erwachsene können selber entscheiden, ob sie einen Mundschutz tragen wollen. Wer Erkältungssymptome hat, bleibt zu Hause. Lehrpersonen oder Kinder, die dem Unterricht aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben, legen ein ärztliches Zeugnis vor. Sowohl für das Schulpersonal wie auch Schulkinder sind die Massnahmen für Selbstisolation und -quarantäne bindend. In solchen Fällen wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Elemente des Fernunterrichts für die Bearbeitung von Schulstoff zu Hause weiterzuführen. Mit Lehrpersonen, die gemäss Bundesamt für Gesundheit zur Risikogruppe gehören, wird versucht, individuelle Lösungen zu treffen. In Nidwalden sind dies schätzungsweise 5 bis 10 Prozent aller Lehrpersonen.

Im Weiteren können Schutzwände aus (Plexi)Glas je nach Art des Unterrichts oder den gegebenen Räumlichkeiten Sinn machen. Der Einsatz von Trennwänden liegt in der Beurteilung der jeweiligen Schule. Weiter werden erwachsene Personen, die nicht in den Schulbetrieb involviert sind, aufgefordert, das Schulhausareal zu meiden. Darunter fallen auch Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen. Ebenfalls sollten Gruppierungen von Erwachsenen vermieden werden. «Wir sind uns bewusst, dass es Lehrpersonen, Eltern und Schüler gibt, die Respekt vor dem 11. Mai haben. Wir versichern, dass wir alles unternehmen, um auf dem Weg zurück zur Normalität einen grösstmöglichen Schutz zu gewährleisten», hält Bildungsdirektor Res Schmid fest. Wichtig zu wissen ist, dass die Kinder gemäss Bundesamt für Gesundheit nicht zu den Treibern des Coronavirus gehören und demzufolge das Risiko einer Ansteckung oder Übertragung signifikant geringer ist.

Am Ende des Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt. Die Schulen sind angehalten, die geringere Präsenzzeit aufgrund des angeordneten Fernunterrichts angemessen zu berücksichtigen. Die Zeugnisse werden einen COVID-19-Vermerk enthalten.

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Richtlinien zum Schulstart vom 11. Mai 2020 [PDF] Download 1 Richtlinien zum Schulstart vom 11. Mai 2020 [PDF]
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