Verwaltung kehrt zu regulären Schalteröffnungszeiten zurück

15. Mai 2020

Die Ausbreitung des Coronavirus hat den Kanton Nidwalden vor knapp acht Wochen dazu veranlasst, die Schalteröffnungszeiten der Verwaltungsstellen zu reduzieren. Diese Massnahme wird am 18. Mai grundsätzlich aufgehoben. Nach Möglichkeit sollen Anfragen aber weiterhin in erster Linie per E-Mail, Telefon oder Post eingereicht werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Schalter der kantonalen Verwaltung seit dem 23. März für den Kundenverkehr zeitlich nur beschränkt geöffnet oder teils geschlossen. Nachdem die Ausbreitung des Coronavirus zuletzt stark eingedämmt werden konnte, hat der Regierungsrat entschieden, per 18. Mai zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr zurückzukehren und grundsätzlich bei allen Schaltern wieder Kundenverkehr zuzulassen, sofern die Hygiene- und Abstandsvorgaben umgesetzt werden können. Die Ämter und Abteilungen haben entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um Mitarbeitende und Kunden bestmöglich zu schützen. Die Bevölkerung wird gebeten, sich an die jeweiligen Anweisungen vor Ort zu halten.

Ausnahme bilden die Schalter des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) und der Arbeitslosenkasse in Hergiswil. Diese bleiben bis vorerst 8. Juni geschlossen, Beratungsgespräche sind gegenwärtig nur telefonisch möglich.

Trotz dieser Lockerung wird die Bevölkerung dazu aufgerufen, Fragen und Anliegen in der aktuellen Phase nach Möglichkeit weiterhin per Telefon, E-Mail oder Briefpost an die jeweilige Stelle zu richten, um grössere Publikumsströme zu vermeiden. Voranmeldungen für Termine am Schalter sind erwünscht. Die Kontaktdaten und allfällige abweichende Öffnungszeiten respektive Regelungen einzelner Amtsstellen sind auf der Webseite des Kantons Nidwalden (www.nw.ch → Verwaltung) zu finden.   

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