Seilbahnen müssen ein Schutzkonzept aufweisen

3. Juni 2020

Wie in der ganzen Schweiz können auch in Nidwalden die Seilbahnen ab dem 6. Juni wieder touristische Gäste transportieren. Dabei haben die Verantwortlichen aber Schutzmassnahmen für Passagiere und Personal zu ergreifen. Die kantonal geregelte Einschränkung der Personenanzahl pro Kabine wird aufgehoben.

Nidwalden ist das Land der Seilbahnen. Deshalb ist der kürzliche Entscheid des Bundesrates, dass die Seilbahnen ab dem 6. Juni angesichts der Abflachung der Corona-Pandemie wieder öffnen respektive touristische Gäste befördern dürfen, besonders von Bedeutung. Die Freigabe ist indes an klare Bedingungen geknüpft. Zwar wird die kantonale Einschränkung der maximal zulässigen Personenanzahl in den Gondeln grundsätzlich aufgehoben, der Schutz von Gästen und Bahnmitarbeitenden hat aber weiterhin oberste Priorität.

Der Regierungsrat hat die Betreiber von Kleinseilbahnen, die unter kantonaler Aufsicht stehen, in einem Schreiben angewiesen, ein entsprechendes Schutzkonzept umzusetzen. Im Bereich der Stationen soll mittels Bodenmarkierungen dafür gesorgt werden, dass in Warteschlaufen der 2-Meter-Abstand eingehalten werden kann. Zudem werden Händehygienestationen und bei der Kasse eine Trennscheibe zwischen Gast und Verkaufspersonal vorausgesetzt. In den Kabinen gilt wie andernorts im öffentlichen Verkehr eine dringende Maskenempfehlung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Eine Pflicht besteht indes nicht. Die Bahnbetreiber können eigenständig weiterführende Massnahmen treffen, auch solche zur Regulierung des Gästeaufkommens.

Das Schutzkonzept basiert auf Eigenverantwortung der Passagiere und gegenseitigen Respekt. Die Einhaltung der Schutzvorgaben kann durch kantonale Stellen vor Ort kontrolliert werden.

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