Eingabefrist für Beitrag aus COVID-19-Fonds wird verlängert

15. Juni 2020

Mit dem privat initiierten COVID-19-Fonds werden betroffene Kleinbetriebe in Nidwalden mit einem einmaligen Beitrag von 10'000 Franken unterstützt. Da die Fonds-Mittel noch nicht ausgeschöpft sind und weiteren Unternehmen wegen den Auswirkungen der Krise ein finanzieller Engpass droht, erstreckt sich die Eingabefrist für Gesuche neu bis Ende Jahr.

Seit der Lancierung des privat initiierten COVID-19-Fonds am 23. April haben rund 150 Kleinbetriebe von einem nicht rückzahlungspflichtigen Beitrag von 10'000 Franken profitieren können. Anspruchsberechtigt sind in Nidwalden ansässige Betriebe mit weniger als 10 Vollzeitangestellten, die bedingt durch die Corona-Pandemie Umsatzeinbussen von 50% oder mehr erleiden und dies mit Unterlagen belegen können. Bis vor kurzem sind rund 230 Gesuche eingegangen. Diese werden von einem Gremium aus zwei Regierungsräten und einem Vorstandsmitglied des Gewerbeverbandes behandelt. 

Ursprünglich wäre die Frist für die Einreichung von Gesuchen Ende Mai abgelaufen. Da aber noch Mittel im Fonds vorhanden sind, hat der Regierungsrat die Frist inzwischen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. «Es muss damit gerechnet werden, dass weitere Kleinbetriebe in den kommenden Monaten in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Für diesen Fall stellt der einmalige Beitrag eine wertvolle Unterstützung dar», sagt Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger. Das Vorgehen ist mit dem Initianten des COVID-19-Fonds, Dr. Peter Grogg, abgesprochen.

Antragsformulare können unter www.nw.ch/coronafonds heruntergeladen werden. Die Gesuche werden chronologisch erfasst und beurteilt. Die kantonale Wirtschaftsförderung verwaltet den Fonds treuhänderisch und stellt sicher, dass alle Anträge vertraulich behandelt werden. 

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