Regierungsrat sieht von einer weitergehenden Unterstützung ab

30. Oktober 2020

In einem Postulat wird gefordert, bei Unternehmen, die vom Lockdown im Frühling betroffen waren, die in dieser Zeit angefallenen Fixkosten in Erfahrung zu bringen. Der Regierungsrat soll darauf dem Landrat einen Vorschlag unterbreiten, in welchem Ausmass der Kanton die Unternehmen entschädigen kann. Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab und verweist auf die bereits erfolgte und immer noch währende staatliche Unterstützung.

Das Postulat von Landrat Pierre Nemitz, Beckenried, ist vom Landrat an dessen Sitzung vom 26. August 2020 als dringlich erklärt worden. Der Regierungsrat wird mit dem Vorstoss ersucht, bei allen Unternehmen, die direkt oder indirekt vom staatlich verordneten Covid-19-Lockdown betroffen waren, die angefallenen Fixkosten wie Geschäftsmieten, Hypothekarzinsen, Leasingkosten oder Versicherungsprämien für die entsprechende Periode in Erfahrung zu bringen. Basierend auf dieser Erhebung soll dem Landrat ein Vorschlag vorgelegt werden, in welchem Rahmen sich der Kanton an den Fixkosten beteiligen soll.  Die Haltung des Postulanten und die damit verbundene Forderung sind grundsätzlich nachvollziehbar. «Wir haben Verständnis für das Anliegen», hält Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger fest. «Einige Unternehmen sind ohne eigenes Verschulden in eine Krise geschlittert und mussten hart kämpfen. Die Art und Weise, wie sie widrigen Umständen getrotzt und gleichzeitig ihre Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitenden wahrgenommen haben, ist lobenswert.»

Dennoch beantragt der Regierungsrat dem Landrat, den Vorstoss abzulehnen. Ein Hauptgrund dafür ist die bereits erfolgte und teils immer noch währende Unterstützung auf staatlicher Ebene. So haben verschiedene Instrumente wie Kurzarbeit, Erwerbsersatz oder das Kreditprogramm des Bundes auch stabilisierend auf die Nidwaldner Wirtschaft gewirkt. Weiter bestand für Nidwaldner Betriebe die Möglichkeit, im Bedarfsfall kantonale Kredite zu beantragen, die subsidiär zur Unterstützung des Bundes bereitgestellt wurden. Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden konnten zudem ein Gesuch für einen einmaligen, nicht rückzahlungspflichtigen Beitrag in der Höhe von 10'000 Franken aus einem privat initiierten Covid-19-Fonds einreichen. Diese wurden zumeist auch bewilligt.

Abgrenzungsfrage ist schwierig
Im Fall einer Entschädigung des Kantons an die Fixkosten wäre eine umfassende Abgrenzung schwierig. Während einige Geschäfte während des Lockdowns gänzlich schliessen mussten, durften andere zwar offenbleiben, erwirtschafteten aber aufgrund der dürftigen Nachfrage kaum Umsätze, so etwa Hotels oder Gastro-Zulieferer. «Wo würde beim Kreis von Entschädigungsberechtigten die Grenze gezogen? Eine gerechte Lösung wäre praktisch unmöglich», so Othmar Filliger. Der Regierungsrat hält zudem fest, dass zum Zeitpunkt des Lockdowns durch den Bundesrat begründete Anhaltspunkte im Raum standen, dass die sich die Situation ohne die drastischen Massnahmen zusehends verschlimmern würde, was sich nicht nur auf die Gesundheit der Bevölkerung, sondern anschliessend auch auf die Wirtschaft verstärkt negativ ausgewirkt hätte.

Der Regierungsrat gibt auch zu bedenken, dass die Erhebung der verlangten Daten und insbesondere deren Verifizierung sehr ressourcen- und kostenintensiv wären. Im Weiteren macht der Regierungsrat darauf aufmerksam, dass derzeit auf Bundesebene die Einzelheiten zur Regelung von Härtefällen erarbeitet werden. Die anschliessende Umsetzung wird Aufgabe der Kantone sein.

Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat eine weitergehende finanzielle Unterstützung, wie sie im Postulat impliziert wird, ab. Allerdings spitzt sich die Corona-Krise nach einer kurzen Erholung im Sommer inzwischen wieder zu und der Bundesrat hat in dieser Woche weitergehende Schutzmassnahmen ergriffen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft haben dürften. Der Regierungsrat wird im Bedarfsfall erneut beurteilen, mit welchen Instrumenten betroffene Branchen in dieser sehr herausfordernden Situation sinnvoll unterstützt werden können.

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