An Weihnachts-Gottesdiensten sind 50 Personen erlaubt

9. Dezember 2020

Der Kanton Nidwalden ändert seine Covid-19-Verordnung dahingehend, dass Kirchen an ihren Gottesdiensten vom 24. bis 26. Dezember statt 30 maximal 50 Personen empfangen dürfen. Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung.

Wie zahlreiche weitere Kantone kennt Nidwalden derzeit eine Obergrenze von 30 Personen an Veranstaltungen jeglicher Art. Diese Beschränkung aufgrund von Covid-19 gilt auch für kirchliche Gottesdienste. Nach einem Treffen mit Vertretern mehrerer Kirchen hat der Nidwaldner Regierungsrat entschieden, die Höchstzahl von Teilnehmenden an Gottesdiensten während den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember von 30 auf 50 anzuheben. Dies ist gemäss der übergeordneten Bundesregelung die derzeit maximal zulässige Besucherzahl. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der kantonalen Covid-19-Verordnung vorgenommen.

Die epidemiologische Entwicklung im Kanton lässt die Ausnahmeregelung aus heutiger Sicht zu. Auch hat der Bundesrat gestern angekündigt, dass religiöse Feiern von einem allfälligen Verbot von öffentlichen Veranstaltungen ausgenommen sein sollen; der Entscheid wird für Freitag erwartet. «Wichtig ist, dass die Kirchen das bestehende Schutzkonzept aufgrund der zu erwartenden Besucherzahlen intensivieren, auch für die Phase vor und nach den Gottesdiensten», betont Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Sollte sich die Corona-Situation vor Weihnachten verschlechtern, behält sich der Regierungsrat vor, seinen Entscheid im Bedarfsfall rückgängig zu machen. «Der Schutz der Gesundheit hat oberste Priorität», so Michèle Blöchliger. «Weihnachten ist für die meisten von uns eine sehr spezielle Zeit, erst recht in diesem vom Coronavirus geprägten Jahr», begründet sie die Ausnahmeregelung. «Daher dürften besonders viele das Bedürfnis haben, sich in dieser herausfordernden Zeit auf ihren Glauben zu stützen, sich den Mitmenschen zumindest gedanklich nahe zu fühlen und positive Gefühle mit nach Hause zu nehmen.»

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