Covid-19-Fonds: Eingabefrist für Gesuche wird verlängert

23. Dezember 2020

Mit dem privat initiierten Covid-19-Fonds werden betroffene Kleinbetriebe in Nidwalden mit einem einmaligen Beitrag von 10'000 Franken unterstützt. Da die Fonds-Mittel noch nicht ausgeschöpft sind und weiteren Unternehmen wegen den Auswirkungen der Krise ein finanzieller Engpass droht, erstreckt sich die Eingabefrist für Gesuche neu bis Ende 2021.

Nach Ausbruch der Corona-Pandemie ist im April 2020 von privater Seite ein Covid-19-Fonds lanciert worden mit dem Ziel, wirtschaftlich getroffene Kleinbetriebe im Kanton Nidwalden mit einem einmaligen, nicht rückzahlungspflichtigen Beitrag von 10'000 Franken zu unterstützen. Mit der treuhänderischen Führung des Fonds wurde die kantonale Volkswirtschaftsdirektion betraut. Die ursprüngliche Frist für Anträge wurde auf Ende Mai 2020 angesetzt und später bis Ende 2020 verlängert. Da der Fonds weiterhin Mittel aufweist, dehnt der Regierungsrat diese Frist in Absprache mit dem Initianten erneut aus und zwar bis zum 31. Dezember 2021. «Aufgrund der verschärften Corona-Situation ist davon auszugehen, dass weitere Kleinbetriebe im nächsten Jahr in Liquiditätsschwierigkeiten geraten werden», hält Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger fest.

Bis vor kurzem sind knapp 330 Beitragsgesuche behandelt worden. Über 76 Prozent wurden genehmigt, rund 23 Prozent abgelehnt und 10 Anträge infolge fehlender Unterlagen zurückgestellt. Bisher wurden rund 3,5 Millionen Franken in den Fonds eingezahlt, davon sind aktuell rund 66 Prozent ausgeschöpft worden.

Anspruchsberechtigt sind in Nidwalden ansässige Betriebe mit weniger als 10 Vollzeitangestellten, die bedingt durch die Corona-Pandemie Umsatzeinbussen von 50% oder mehr erleiden und dies mit Unterlagen belegen können. Antragsformulare können unter www.nw.ch/coronafonds heruntergeladen werden. Die Gesuche werden vertraulich behandelt und chronologisch beurteilt. 

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