Erkenntnisse aus der Testplanung auf politischem Prüfstand

29. Januar 2021

Der Synthesebericht zur Testplanung über die künftige Gestaltung des Areals Kreuzstrasse liegt vor. Die Realisierung eines Sicherheitskompetenzzentrums an diesem Standort ist möglich. Die Synergien in den Bereichen «Blaulicht», «Justiz» und «technische Betriebe» sind erkannt. Der Bericht geht nun in die parlamentarische Vernehmlassung.

Der Kanton Nidwalden will auf dem Areal Kreuzstrasse ein zeitgemässes Sicherheitskompetenzzentrum realisieren. Heute befinden sich auf dem kantonseigenen Areal die Kantonspolizei, das Gefängnis, das Amt für Justiz, die Staatsanwaltschaft, das Verkehrssicherheitszentrum und das Strasseninspektorat. Viele Gebäude sind alt, weisen erheblichen Erneuerungsbedarf auf und erschweren die funktionalen Abläufe. Der Landrat beauftragte die Regierung mittels einer Testplanung zu prüfen, ob neben den bisherigen Nutzern weitere Organisationen aus dem Sicherheitsbereich wie Feuerwehr und Rettung sowie zusätzliche kantonale Verwaltungseinheiten und die Gerichte für die Ansiedelung auf dem Areal in Betracht gezogen werden können. Aus der Testplanung unter der Federführung der Justiz- und Sicherheitsdirektion ist hervorgegangen, dass auf der rund 33'000 Quadratmeter grossen Liegenschaft die Anforderungen an ein künftiges Sicherheitskompetenzzentrum mitsamt der erweiterten Nutzung grundsätzlich abgedeckt werden können. Dies allerdings ohne die angestrebte Bildung von strategischen Landreserven und nur mit reduzierten Entwicklungsmöglichkeiten für die Blaulichtorganisationen.

Der Regierungsrat hat den Synthesebericht zur Testplanung sowie die Schlussfolgerungen dazu zuhanden der parlamentarischen Vernehmlassung verabschiedet. In seiner Beurteilung weist er auf die hohen Synergien in den Bereichen Sicherheit, Infrastruktur, Logistik, Personal und Besucherströme hin, die sich im Fall eines Sicherheitskompetenzzentrums für die Nutzer, insbesondere die Blaulichtorganisationen, ergeben würden. Hingegen betrachtet er die Schaffung eines zentralen Verwaltungsstandorts an der Kreuzstrasse als kritisch. Dies nicht nur aufgrund des erwähnten Raumprogramms, dem gewisse Grenzen gesetzt sind, sondern auch aufgrund des Umstands, dass die Anbindung an den öffentlichen Verkehr und die Parkierung vor Ort ungeeignet für einen grösseren Mitarbeitenden- und Publikumsverkehr sind. Zusätzlich gilt es den Aspekt einer bürgernahen Verwaltung mit einem kundenfreundlichen Zugang zu berücksichtigen, der heute mit den mehrheitlich gut erschlossenen Standorten in Stans gegeben ist. Selbst wenn gewisse Synergien unbestritten sind, kann der Bericht auch der Ansiedlung der Gerichte an der Kreuzstrasse wenig Positives abgewinnen. So besteht die Befürchtung, dass darunter Grundprinzipien wie die Gewaltentrennung oder Unabhängigkeit leiden. Als prüfenswert erachtet der Regierungsrat die Frage, ob Teile des Verkehrssicherheitszentrums wie Prüfhalle und Teststrecke ausgelagert werden könnten. «Diese beanspruchen grosse Flächen, die teils in Konflikt mit Interessen der Blaulichtorganisationen stehen», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser fest.

Für weiteren Prozess wird konkreter «Bestellzettel» benötigt

Mit den Erkenntnissen aus der Testplanung sollen nun die zentralen Fragestellungen politisch diskutiert werden. Im Mittelpunkt steht die Frage nach den Nutzern des Sicherheitszentrums: Welche Dienste sollen integriert werden, wo und wie kann das Zusammenwirken der verschiedenen Dienste gegenüber der heutigen Situation verbessert werden? Ferner muss geklärt werden, ob weitere Verwaltungseinheiten angesiedelt und ob Freiflächen geschaffen werden sollen. Mit diesen Fragen werden sich nun die beiden landrätlichen Fachkommissionen SJS (Staatspolitik, Justiz und Sicherheit) und BUL (Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt) vertieft auseinandersetzen. Gleichzeitig werden die Unterlagen allen Landräten zugestellt, um eine fundierte Diskussion in den Fraktionen zu ermöglichen.

Geplant ist, dass der Regierungsrat die Ergebnisse der parlamentarischen Vernehmlassung an seiner Klausur im kommenden Juni behandelt und in die weitere Planung einbezieht. Anschliessend wird er dem Landrat einen Antrag zum konkreten «Bestellzettel» für die künftige Nutzung des Areals Kreuzstrasse stellen. Der Regierungsrat ist weiterhin von der Schaffung eines Sicherheitskompetenzzentrums überzeugt. Dieses soll wesentliche Vorteile gegenüber der heutigen Situation bringen und sicherstellen, dass der Grundauftrag des Kantons – die Sicherheit der Bevölkerung – optimal wahrgenommen werden kann.

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