Regierungsrat prüft erweiterte Auslegung von Härtefällen

18. März 2021

Gastro Nidwalden kritisiert in einem Offenen Brief das Covid-19-Härtefallprogramm des Kantons. Der Regierungsrat stellt klar, dass mehrere Aussagen im Brief nicht den Tatsachen entsprechen. Er will aber – mit Blick auf die Umsetzung der Härtefallmassnahmen in umliegenden Kantonen – eine Überprüfung der Richtlinien zur Berechnung des minimalen Finanzbedarfes vornehmen.

Mit dem Härtefallprogramm können Unternehmen, die stark von den behördlich angeordneten Covid-19-Massnahmen betroffen sind und die erforderlichen Kriterien von Bund und Kanton erfüllen, mit Finanzhilfen in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen sowie Darlehen unterstützt werden. Der Kanton Nidwalden hat bisher 170 Gesuche behandelt. Davon wurden in 120 Fällen Finanzhilfen von total 12.33 Millionen Franken gewährt. 24 Gesuche wurden aufgrund Nichterfüllen der rechtlichen Anforderungen abgelehnt, in weiteren 26 Fällen wurde keine Finanzhilfen an die Betriebe ausbezahlt, weil sich deren wirtschaftliche Situation seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht derart kritisch entwickelt hat, dass sie in ihrer Existenz und damit verbunden auch Arbeitsplätze gefährdet sind.

Die Reaktionen auf die Härtefallbeurteilung durch die kantonale Entscheidungskommission, der zwei Vertreter des Regierungsrates und ein Vorstandsmitglied des Gewerbeverbandes Nidwalden angehören, sind unterschiedlich ausgefallen. Neben zahlreichen positiven Rückmeldungen sind auch rund 30 Einsprachen von Unternehmen eingegangen, die mit dem verfügten Entscheid nicht einverstanden sind. Kritik geht vor allem von Teilen der Gastronomiebranche aus. Der Verband Gastro Nidwalden hat seinen Unmut in Form eines Offenen Briefes an den Gesamtregierungsrat geäussert.

Der Regierungsrat weiss um die schwierige Situation zahlreicher Betriebe und nimmt die Anliegen von Gastro Nidwalden ernst. Er hat deshalb eine Delegation heute Nachmittag zu einer Aussprache getroffen. Finanzdirektor Alfred Bossard und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger stellten dabei klar, dass verschiedene Vorwürfe im Brief auf falschen Annahmen basieren und daher haltlos sind. Insbesondere bekräftigten sie, dass

  • sowohl im Rahmen der materiellen Prüfung durch die Nidwaldner Kantonalbank (NKB) wie auch bei der Entscheidungsfindung sämtliche von den Unternehmen eingereichten Unterlagen beigezogen worden sind;
  • der Kanton Nidwalden das Härtefallprogramm konsequent als solches und nicht als Entschädigungsprogramm ausgelegt hat. Entsprechend wurden bisher keine Härtefall-Finanzhilfen gesprochen, wenn sich aufgrund der von den Unternehmen gemachten und durch den Kanton verifizierten Angaben zeigte, dass der jeweilige Betrieb die Periode Anfang 2020 bis Ende 2021 mit grosser Wahrscheinlichkeit mit einem Gewinn abschliessen wird.
  • die Unterstellung, wonach es den Regierungsrat nicht interessiere, welcher volkswirtschaftliche Schaden durch die Betriebsschliessungen entstände, sich dadurch widerlegen lässt, dass die 76 Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften vom Programm ausgeschlossen waren, im Schnitt pro Betrieb Finanzhilfen in der Höhe von 105'000 Franken erhalten haben.
  • das von Gastro Nidwalden favorisierte System (analog Luzern) in Form eines Sockelbeitrages dazu geführt hätte, dass zwar alle behördlich geschlossenen Betriebe eine Finanzhilfe erhalten, jene Betriebe mit besonders grossem Finanzbedarf jedoch deutlich weniger, als dass dies nun der Fall war.

Weiter wurde im Gespräch auch der Vorwurf zurückgewiesen, man sei beim Sprechen von Beiträgen aus dem privat initiierten und von der Wirtschaftsförderung treuhänderisch verwalteten Covid-19-Fonds zu zurückhaltend vorgegangen.

Aufgrund des Umstands, dass gewisse Kantone ihre Härtefallmassnahmen eher im Sinne einer pauschalen Entschädigungslösung denn als Härtefallprogramm umsetzen, wird der Regierungsrat dennoch prüfen, ob Anpassungen an der Ausgestaltung des eigenen Härtefallprogramms angezeigt sind. Diese Anpassungen würden nicht nur für die Gastronomiebetriebe, sondern im Sinne der Gleichbehandlung auch für andere betroffene Branchen gelten. Zuerst wird nun abgewartet, wie sich die Debatte von National- und Ständerat auf die Covid-19-Verordnung des Bundes und auf die Rahmenbedingungen des Härtefallprogramms auswirken. Dies dürfte voraussichtlich Ende März 2021 bekannt werden.

Auch mit der Bearbeitung der Einsprachen wird – mit Ausnahme weniger dringlicher Fälle – zugewartet, bis die Rahmenbedingungen seitens Bund und darauf abgestützt seitens Kanton klar sind.

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