Nidwaldner Härtefallprogramm: Zweite Auszahlungsrunde ist erfolgt

14. April 2021

Der Kanton Nidwalden hat Covid-19-Finanzhilfen in der Höhe von bisher rund 17 Millionen Franken gesprochen. Die Anpassungen am Härtefallprogramm auf kantonaler und nationaler Ebene haben dazu geführt, dass mehr Unternehmen unterstützt werden. Weil die behördlichen Schliessungen in den nächsten Wochen kaum gänzlich aufgehoben werden dürften, erhalten betroffene Betriebe zusätzliche Auszahlungen für die Monate April und Mai.

Die kantonale Entscheidungskommission hat mittlerweile sämtliche Gesuche, die in Nidwalden im Rahmen des Covid-19-Härtefallprogramms bis zum 26. März 2021 eingegangen sind, geprüft und beurteilt. Dabei wurde die Praxisänderung berücksichtigt, wonach allfällige Gewinne aus dem Jahr 2020 bei der Ermittlung des minimalen Finanzbedarfs bis Ende 2021 nicht miteinbezogen werden. Insgesamt haben bislang 187 Antragsteller einen Entscheid erhalten, 155 davon sind als anspruchsberechtigt taxiert worden. Den Hauptanteil macht mit 86 Betrieben die Gastro- und Beherbergungsbranche aus.

In der Zwischenzeit sind gesamthaft 16.95 Millionen Franken an Härtefall-Finanzhilfen gesprochen worden, davon 13.95 Millionen als nichtrückzahlbare Beiträge, die restlichen 3 Millionen als Bürgschaftsdarlehen. Die Auszahlung der zusätzlichen A-fonds-perdu-Beiträge ist in den allermeisten Fällen im Rahmen einer zweiten Auszahlungsrunde anfangs dieser Woche erfolgt. Diese kommen gemäss der geänderten Härtefallverordnung überall dort zum Einsatz, wo der minimale Finanzbedarf die Limite von 300'000 Franken nicht übersteigt. Für den zusätzlichen Bedarf über dieser Schwelle werden Bürgschaftsdarlehen gesprochen. Bei 18 Gesuchen stellte die Entscheidungskommission fest, dass die von Bund und Kanton vorgegebenen Anforderungen für Härtefälle nicht erfüllt sind. So sind etwa Betriebe, die in den vergangenen Jahren keinen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erzielt haben, vom Programm ausgeschlossen.

Weitere 14 Gesuche haben die Kriterien zwar erfüllt, die Entscheidungskommission hat aufgrund der eingereichten Unterlagen aber festgestellt, dass sich die Corona-Krise nicht derart stark auf die Geschäftszahlen ausgewirkt hat, als dass eine Auszahlung von Finanzhilfen gerechtfertigt wäre. «Diese Unternehmen haben 2020 mit guten Zahlen abgeschlossen und es deutet sehr vieles darauf hin, dass dies auch im laufenden Jahr wieder der Fall sein wird. Deshalb kam die Entscheidungskommission in diesen Fällen zum Schluss, dass eine Auszahlung von Härtefall-Finanzhilfen, sprich Steuergeldern, nicht angezeigt ist», erklärt Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger.

Prozess für Grossunternehmen ist angepasst worden
Aufgrund der per 1. April geänderten Verordnung auf nationaler Ebene übernimmt neu der Bund bei Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken die Härtefallbeiträge vollumfänglich. Die Beurteilung der Gesuche wird weiterhin durch den Kanton wahrgenommen, jedoch nach den bundesweit einheitlichen Regeln. Vor diesem Hintergrund sind bereits erfolgte Finanzhilfen an Grossunternehmen auch in Nidwalden zu überprüfen. Es ist möglich, dass einzelne Unternehmen eine grössere Unterstützung erhalten. Tiefere Beiträge wird es nicht geben. Gesuche, die in Erwartung der Verordnungsänderung pendent gehalten wurden, werden nun mit höchster Priorität bearbeitet. Da der Bund zusätzliche Unterlagen verlangt, wird der Kanton diese im Bedarfsfall bei den Unternehmen einfordern.

Die angepasste Bundesverordnung sieht zudem vor, dass neu auch Betriebe, die zwischen dem 1. März und dem 1. Oktober 2020 gegründet worden sind, ein Gesuch um Finanzhilfe stellen können. Gleiches gilt für Unternehmen mit Sitz in Nidwalden, die ihre operative Tätigkeit ausserkantonal ausüben. Bereits eingereichte und zuvor abschlägig beantwortete Gesuche von betroffenen Unternehmen sind bereits neu beurteilt und verfügt worden.

Das Härtefallprogramm des Kantons Nidwalden läuft weiterhin. Unternehmen, die im Zusammenhang mit den behördlich festgelegten Covid-19-Massnahmen erhebliche Umsatzrückgänge erleiden und die Kriterien des Härtefallprogramms von Bund und Kanton erfüllen, können bei der Volkswirtschaftsdirektion ein Gesuch einreichen. Das Gesuchsformular und weitere Informationen sind auf der Webseite unter www.nw.ch/haertefall abrufbar. Dort finden sich auch die Kontaktdaten der kantonalen Anlaufstelle.

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