Härtefallprogramm und Covid-19-Fonds werden 2022 fortgeführt

22. Dezember 2021

Es zeichnet sich ab, dass die anhaltende Covid-19-Pandemie auch im kommenden Jahr zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen führen wird. Damit verbunden sind erhebliche Herausforderungen für die Nidwaldner Unternehmen. Mit der Fortführung des kantonalen Härtefallprogramms und des Covid-19-Fonds schafft der Regierungsrat die Voraussetzungen, um coronabedingte Einbussen auch künftig abzufedern.

Seit März 2020 ist ein beachtlicher Teil der Nidwaldner Unternehmen stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Die so entstandenen Einbussen konnten mithilfe staatlicher Unterstützung teilweise abgefedert werden. So erwiesen sich insbesondere die Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsersatzentschädigung, das Bundeskreditprogramm, das Härtefallprogramm und der privat initiierte Covid-19-Fonds als wichtige Instrumente, um grössere Entlassungs- und Konkurswellen zu verhindern. Während die Kantone bei der Kurzarbeit und der Corona-Erwerbsersatzentschädigung keinen Gestaltungsspielraum haben und sich nicht an der Finanzierung beteiligen, läuft die Umsetzung der beiden anderen Programme zu weiten Teilen oder vollständig über sie.

Im laufenden Jahr konnten aus dem Härtefallprogramm im Kanton Nidwalden bisher 186 Unternehmen mit Total rund 36.7 Millionen Franken unterstützt werden, davon 34.9 Millionen in Form von à fonds perdu-Beiträgen. Daneben sind Bürgschaften für Darlehen in der Höhe von 1.8 Millionen Franken gesprochen worden. Gesuche für das aktuelle Härtefallprogramm können noch bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Auf diesen Zeitpunkt hin ist die kantonale gesetzliche Grundlage befristet.  

Konkrete Vorgaben des Bundes sind noch ausstehend
Im Rahmen der Wintersession haben die Eidgenössischen Räte die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit auch im Jahr 2022 ein Härtefallprogramm durchgeführt werden kann. Derzeit steht noch nicht fest, wie dieses aufgebaut sein wird und welche Zugangskriterien gelten werden. Die erforderlichen Bestimmungen werden voraussichtlich Anfang Februar 2022 durch den Bundesrat verabschiedet und sind im Anschluss durch die Kantone zu konkretisieren und umzusetzen. Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Kanton Nidwalden auch im kommenden Jahr ein Härtefallprogramm zugunsten der unter der Pandemie leidenden Wirtschaft aufziehen wird. «Die fünfte Welle stellt etliche Unternehmen erneut vor grosse Herausforderungen. Wir verfolgen die Entwicklung genau und wollen den vom Bundesrat noch festzulegenden Handlungsspielraum der Kantone möglichst im Interesse der Nidwaldner Wirtschaft nutzen.» Aktuelle Informationen zum Stand der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Härtefallprogramm finden sich unter www.nw.ch/haertefall.

Covid-19-Fonds: Kleinunternehmen können zweites Gesuch stellen

Kurz nach Ausbruch der Pandemie im Frühling 2020 haben Dr. Peter Grogg aus Hergiswil und weitere private Spender einen Covid-19-Fonds für Nidwaldner Kleinunternehmen initiiert. Dieser sieht vor, dass Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden unbürokratisch einen einmaligen, nicht rückzahlungspflichten Betrag von 10'000 Franken erhalten, wenn sie sich aufgrund der Pandemie in einer existenzbedrohenden Situation befinden. Von den rund 3.5 Millionen Franken, die sich ursprünglich im Fonds befanden, konnten bis heute 2.7 Millionen Franken an rund 300 Unternehmen verteilt werden. 816'000 Franken sind noch vorhanden.

Angesichts der sich verschlechternden Pandemiesituation hat der Regierungsrat in Absprache mit dem Initianten des Covid-19-Fonds beschlossen, dass Unternehmen, die bereits einen Beitrag aus dem Fonds erhalten haben, erneut ein Gesuch stellen können. Bedingung ist allerdings, dass diese Unternehmen bisher keine Härtefall-Unterstützung in Anspruch genommen haben. Das Gesuchsformular wird am 10. Januar 2021 unter www.nw.ch/coronafonds aufgeschaltet.

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