Ukraine-Krise: Es werden dringend weitere Unterkünfte benötigt

24. März 2022

Der Konflikt in der Ukraine dauert an. Es werden deutlich mehr Schutzsuchende in Nidwalden erwartet als anfänglich prognostiziert. Der Kanton sucht deshalb weitere Unterbringungsmöglichkeiten. Für die Erstaufnahme von Geflüchteten ist mittlerweile ein weiterer Standort in Betrieb genommen worden. Bisher wurden durch den Bund rund 60 Schutzbedürftige zugewiesen.

Der Ukraine-Konflikt und die rasch anwachsende Zahl von schutzbedürftigen Personen in der Schweiz stellen auch den Kanton Nidwalden mit seinem Sonderstab vor grosse Herausforderungen. Täglich treffen im Durchschnitt zwischen 8 und 12 Geflüchtete ein, die eine Unterkunft und Betreuung benötigen. Dies sind deutlich mehr als zu Beginn der militärischen Invasion Russlands angekündigt. Der Kanton hat in der Zwischenzeit dank der Zusammenarbeit mit der Schulgemeinde in Stansstad eine zweite Aufnahmestelle in Betrieb nehmen können. Dadurch wurde die Kapazität auf derzeit maximal 140 Personen erhöht. Zusätzliche Standorte sind in Abklärung. Bisher sind durch die Bundesasylzentren Tessin und Zürich rund 60 Personen aus der Ukraine zugewiesen worden, nachdem sich diese registriert und den Schutzstatus S beantragt haben. In den Aufnahmestellen finden sie Schlaf- und Aufenthaltsräume, sanitäre Anlagen und werden mit Essen und Artikeln des täglichen Bedarfs versorgt. Der Zivilschutz, der Zivildienst und temporär angestelltes Personal gewährleisten im Moment zusammen mit Freiwilligen die Betreuung der Ankömmlinge. «Es zeigt sich eindeutig, dass wir für die bedarfsgerechte Betreuung aller Schutzbedürftigen zusätzliches Personal benötigen. Mit den ordentlichen Strukturen lässt sich diese zeitintensive Aufgabe nicht mehr bewältigen», betont Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger. Ebenso ist der Bedarf an Dolmetscherinnen und Dolmetscher mit Ukrainisch- oder Russisch-Kenntnissen nach wie vor hoch. Personen, die den Kanton im Übersetzerbereich über längere Dauer unterstützen können, melden sich bei der Infoline unter ukraine@nw.ch oder Tel. +41 41 618 75 15. Die Infoline wird Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr bedient.

Nach der Erstunterbringung in den Aufnahmestellen ist es das Ziel, die Geflüchteten relativ rasch auf geeignete Unterkünfte im ganzen Kanton zu verteilen. Auch wenn in der Bevölkerung eine grosse Solidarität mit den Geflüchteten spürbar ist und bislang gegen 70 Wohnungsangebote von Privaten eingegangen sind, so sind Kanton und Gemeinden auf weitere mittel- und langfristige Unterkunftsmöglichkeiten angewiesen, die umgehend oder sehr bald bezogen werden können. Angebote von Wohnungs-, Haus- und Liegenschaftsbesitzern, Hotels, Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften usw. können auf www.nw.ch/ukraine-hilfe über ein Formular oder alternativ mit den wichtigsten Angaben an ukraine@nw.ch gesendet werden. «Wir würden nicht einen öffentlichen Aufruf machen, wenn es nicht wirklich dringlich wäre. Wir sind mit Hochdruck daran, alle verfügbaren Unterkünfte zusammenzutragen, aber es ist ein Wettlauf gegen die Zeit», hält Frau Landammann Karin Kayser-Frutschi fest. Aktuell sind drei Mitarbeitende nur damit beschäftigt, die Wohnungsangebote zu prüfen und Anbieter über Rahmenbedingungen und Entschädigungskriterien aufzuklären. Aufgrund der angefallenen Menge an Angeboten bittet der Kanton um Verständnis, dass es länger dauert bis zur Kontaktaufnahme. «Nach heutigem Stand müssen wir von bis zu 500 Schutzbedürftigen ausgehen, die unser Kanton aufzunehmen hat, wobei sich diese Einschätzung je nach weiterem Verlauf der Krise noch ändern kann. Der Regierungsrat sucht parallel nach zusätzlichen Lösungsvarianten in grösseren Dimensionen, etwa in Form einer modular erstellbaren, zentralen Kollektivunterkunft», sagt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi.

Es wird eine rasche Integration angepeilt
Bund und Kantone streben eine schnelle Integration der schutzsuchenden Personen aus der Ukraine an. In Nidwalden ist vorgesehen, Kinder und Jugendliche von Flüchtlingsfamilien an einem Ort zu beschulen. Dadurch kann sowohl der schulische als auch psychologische Bedarf zentral abgedeckt werden. Ziel ist es, dass die Kinder rasch Deutsch lernen und in die Gemeindeschulen integriert werden können. Für volljährige Geflüchtete mit dem Schutzstatus S besteht keine Wartefrist für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen dafür richten sich nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz. So benötigen Personen mit dem Ausweis S eine Arbeitsbewilligung, die beim kantonalen Arbeitsamt beantragt werden kann. Der Kanton ist berührt, wie die Nidwaldner Bevölkerung einen Beitrag zugunsten der Geflüchteten leisten will, und dankt allen, die Geräte, Möbel, Nahrung und Material für die Aufnahmestellen zur Verfügung gestellt haben. Im Moment hat der Kanton keinen Bedarf und kann keine Sachspenden auf Vorrat annehmen. Dies kann sich aber wieder ändern, weshalb empfohlen wird, regelmässig die Ukraine-Webseite zu konsultieren. Diese wird laufend aktualisiert.

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