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Gesamterneuerungswahlen für Regierungsrat und Landrat (Amtsdauer 2026-2030)

Informationen

Datum
8. März 2026
Lokalität

Die Urnenstandorte werden jeweils vier Wochen vor der Abstimmung im Amtsblatt publiziert. Sie sind auch auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.

Beschreibung

Am Sonntag, 8. März 2026, finden im Kanton Nidwalden die Gesamterneuerungswahlen für den Regierungsrat und den Landrat statt.

Regierungsrat
Im Regierungsrat sind sieben Mitglieder im Majorzverfahren für die Legislatur von 2026-2030 zu bestimmen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. März 2026 statt. Wahlvorschläge für den Regierungsrat haben dem kantonalen Abstimmungsbüro bis am Montag, 19. Januar 2026, 12.00 Uhr, vorzuliegen.

Landrat
Im Landrat werden 60 Vertreterinnen und Vertreter aus den elf Gemeinden im Proporzverfahren für dieselbe Amtsperiode gewählt. An der Verteilung der Landratssitze pro Gemeinde ändert sich gegenüber der laufenden Legislatur nichts. Kandidaturen für den Landrat müssen bis am Montag, 5. Januar 2026, ebenfalls 12.00 Uhr, bei der jeweiligen Gemeindekanzlei eingetroffen sein.


Weitere Informationen
→ Zahl der in jeder politischen Gemeinde zu wählenden Mitglieder des Landrates
→ Regierungsratsbeschluss zu den Regierungsratswahlen 2026
→ Regierungsratsbeschluss zu den Landratswahlen 2026

→ Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Nidwalden
→ Gesetz über die Verhältniswahl des Landrates (Proporzgesetz)
→ Weisungen über Form und Umfang von Wahlprospekten

Name
Beschluss Regierungsratswahlen (PDF, 137.56 kB) Download 0 Beschluss Regierungsratswahlen
Beschluss Landratswahlen (PDF, 143.36 kB) Download 1 Beschluss Landratswahlen