Zentralschweizer Kantone führen Literaturwettbewerb durch

16. Mai 2025

Die sechs Zentralschweizer Kantone schreiben erneut gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Eingabeschluss ist am 11. August 2025. Für Werkbeiträge stehen insgesamt 50'000 Franken zur Verfügung. Zudem werden die Preisträgerinnen und Preisträger 2026 auf eine Lesetournee durch die Zentralschweiz gehen.

Alle zwei Jahre schreiben Nidwalden, Obwalden, Luzern, Uri, Schwyz und Zug einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden. In diesem Jahr wird der gemeinsame Literaturwettbewerb bereits zum 14. Mal durchgeführt. Insgesamt stehen 50'000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann einen oder mehrere Werkbeiträge vergeben, davon mindestens einen Beitrag im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks. Zusätzlich werden die Preisträgerinnen und Preisträger im Herbst 2026 in Zusammenarbeit mit dem Literaturhaus Zentralschweiz (lit.z) in Stans auf eine Lesetournee durch die Zentralschweiz gehen.

Die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat für den Literaturwettbewerb eine professionelle Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Präsidentin Christine Eggenberg (Bibliothekarin/Dozentin, Zürich), Ina Brueckel (Literaturvermittlerin, Basel), Tamaris Mayer (Literaturvermittlerin, Zürich), Marc von Moos (Lehrer Gymnasium Immensee, Fahrwangen) und Pius Strassmann (Autor, Luzern). Mit beratender Stimme vertritt Stefan Zollinger, Leiter Amt für Kultur Nidwalden, die Zentralschweizer Kulturbeauftragten in der Jury.

Autorinnen und Autoren aus der Zentralschweiz dürfen ausschliesslich Texte aus erster Hand einreichen, die in deutscher Sprache oder Mundart verfasst und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheids unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet ein separater Wettbewerb statt. Die Manuskripte sollen mindestens 20 und maximal 30 Seiten umfassen. Zusätzlich ist zwingend ein Werkexposee beizulegen. Pro Person ist nur eine Eingabe gestattet. Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 11. August 2025 einzureichen. Der Juryentscheid erfolgt bis Januar 2026, die Preisübergabe findet anschliessend im Frühjahr statt. Das Datum ist noch offen.

Das Wettbewerbsreglement und die Bewerbungsunterlagen sind online unter www.nw.ch/literatur abrufbar oder können bei der Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung, die dem Kanton Nidwalden angegliedert ist, unter Telefon +41 41 618 73 40 oder kultur@nw.ch bezogen werden.

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