Verwaltung setzt Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung um

27. Mai 2025
Die Aufgaben der kantonalen Verwaltung wurden mit externer Unterstützung auf Verbesserungen und Einsparungen überprüft. Hintergrund war die Forderung, ein ganzheitliches Bild zum Sparpotenzial beim Kanton zu erhalten. Diese wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des innerkantonalen Finanzausgleichs laut. Gestützt auf die Resultate der Überprüfung werden Massnahmen zur Effizienzsteigerung ergriffen.

Das Aufgabenwachstum der Verwaltung und die Erwartungen der Bevölkerung bei staatlichen Leistungen nehmen laufend zu. Vor diesem Hintergrund und wegen der Kritik zur Teilrevision des innerkantonalen Finanzausgleichs, mit welcher die Kantonsbeiträge reduziert werden sollen, ordnete der Regierungsrat im Frühjahr 2024 eine Aufgabenüberprüfung an. Die Idee dahinter: Durch eine verbesserte Effizienz den Handlungsspielraum des Kantons nachhaltig verbessern.

Sämtliche Direktionen, die Staatskanzlei und die Gerichte durchleuchteten ihre Bereiche auf Einsparungs- und Optimierungspotenzial. Dabei wurden sie von einer externen Firma begleitet und unterstützt. Potenzielle Ideen wurden erfasst, in Workshops besprochen und bewertet. Schliesslich wurden durch die Regierung rund 40 wirksame und erfolgversprechende Massnahmen definiert. Diese werden nun direkt umgesetzt oder je nach Thema weiter vertieft, um das Potenzial besser auszuschöpfen.

Die externe Begleitung empfiehlt, den Prozess der internen Aufgabenüberprüfung in Zukunft zu stärken. «Im Ergebnis ist die Aufgabenüberprüfung als Entwicklungsprogramm zu betrachten, um Abläufe in der Verwaltung regelmässig kritisch zu hinterfragen und daraus Optimierungen zu erzielen. Dieser Aufgabe stehen wir offen gegenüber», hält Finanzdirektorin Michèle Blöchliger fest. Sie betont aber auch: «Echte Leistungsverzichte oder direkte finanzielle Entlastungen sind kaum vorhanden.» Die Verwaltung und Gerichte eines kleinen Kantons wie Nidwalden bewältigen die gleichen Aufgaben wie grössere Kantone und sind durch diesen Umstand aus Eigenantrieb darauf aus, die Effizienz zu verbessern. Zudem werden vermehrt Skaleneffekte angestrebt, zum Beispiel in Form von verstärkter kantonsübergreifender Zusammenarbeit, um das Synergiepotenzial für gleiche Aufgaben besser auszuschöpfen, ohne die eigene Mitverantwortung abzugeben. Zu diesem Resultat kommt auch der Bericht zur Aufgabenüberprüfung.

Der Regierungsrat wird in der zweiten Jahreshälfte 2025 die eingangs erwähnte und derzeit sistierte Teilrevision des innerkantonalen Finanzausgleichs wieder aufnehmen und die Gemeinden dabei miteinbeziehen.

Detaillierte Aussagen zur Aufgabenüberprüfung können dem Bericht entnommen werden, der unter www.nw.ch/aufgabenpruefung aufgeschaltet ist.

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Medienmitteilung Bericht Aufgabenüberprüfung (PDF, 152.21 kB) Download 0 Medienmitteilung Bericht Aufgabenüberprüfung