Zusätzliche Entlastungslektion für Nidwaldner Klassenlehrpersonen
Die Teilrevision der Lehrpersonalverordnung und der Volksschulverordnung ist in der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung gestossen. Restlos positiv waren die Rückmeldungen zu den geplanten Anpassungen bei der Stundentafel im 9. Schuljahr (3. Oberstufe). Im Wesentlichen wird die Wahlpflicht für Fächer im Spektrum des bildnerischen, textilen und technischen Gestaltens aufgehoben und durch das Fach «Musik» ersetzt. «Medien und Informatik» wird gleichzeitig zum Pflichtfach erhoben und die Lektionenzahl im Wahlfach «Natur und Technik» erhöht. Die Fächer «Lebenskunde» und «Projektunterricht» erfahren eine Aufwertung, indem sie neu vier Pflichtlektionen umfassen. «Dadurch findet am Ende der obligatorischen Schulzeit eine bessere Abstimmung auf die Bedürfnisse der Berufswelt statt», hält Bildungsdirektor Res Schmid fest. Die Gesamtzahl der Lektionen bleibt unverändert, wodurch eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist. Die neue Stundentafel wird auf das Schuljahr 2026/27 eingeführt.
Von den Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst wird auch die Einführung einer zweiten Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen auf Volksschulstufe, wie dies beispielsweise bereits in Luzern oder Zug der Fall ist. Entlastungslektionen dienen dazu, dass Klassenlehrpersonen mehr Zeit investieren können in Aufgaben, die über das eigentliche Unterrichten hinausgehen, wie die Kommunikation mit Eltern, die Koordination mit anderen Lehrpersonen oder die Organisation von Anlässen und Projekten. «Mit einer zusätzlichen Entlastungslektion können wir den gestiegenen Anforderungen und Aufwänden von Klassenlehrpersonen Rechnung tragen», erklärt Bildungsdirektor Res Schmid. Für die Umsetzung auf Stufe der Volksschule sind die Gemeinden zuständig. Sie haben dafür bis zu Beginn des Schuljahres 2026/27 Zeit. Sie tragen auch die Mehrkosten von rund 1.2 Mio. Franken, die mit der Einführung zusätzlicher Entlastungslektionen einhergehen.
Ausgestaltung an kantonalen Schulen im Zentralschweizer «Schnitt»
Auseinander gingen die Meinungen bei der Frage, wie viele Entlastungslektionen die Klassenlehrpersonen am Gymnasium und an der Berufsfachschule erhalten sollen. Von einigen wurde generell eine höhere Dotation gefordert, in der Mehrheit wurde aber der Vorschlag des Regierungsrates unterstützt, der je nach Schule und Stufe einen differenzierten Ansatz vorsieht.
Daher hält der Regierungsrat an der geplanten Ausgestaltung fest, die sich an vergleichbaren Regelungen in der Zentralschweiz orientiert. Dies heisst auch, dass die Klassenlehrpersonen an der Heilpädagogischen Schule (HPS) in Zukunft eine zweite Entlastungslektion erhalten. Die Neuerungen an den kantonalen Schulen sind ab 1. August 2026 vorgesehen, vorbehältlich des Beschlusses über das Budget.
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