Regierungsrat beantragt Kantonsreferendum gegen Individualbesteuerung
Die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» sieht vor, dass natürliche Personen unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden. Damit soll die oft zitierte Heiratsstrafe abgeschafft werden. Der Bundesrat empfiehlt die Steuergerechtigkeits-Initiative zur Ablehnung und hat mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung einen indirekten Gegenvorschlag unterbreitet. Neben der zivilstandsunabhängigen Besteuerung soll das Bundesgesetz die Erwerbsanreize für Zweitverdienende erhöhen und einen Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann leisten. Das Bundesgesetz wurde im Bundesparlament kürzlich mit einer knappen Mehrheit verabschiedet und untersteht dem fakultativen Referendum.
«Das aktuelle System der gemeinsamen Steuerveranlagung von Ehepaaren hat sich bewährt. Eine Individualbesteuerung wäre ein fundamentaler Systemwechsel in der Einkommensbesteuerung und würde zu neuen Ungleichheiten zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren führen», hält die Nidwaldner Finanzdirektorin Michèle Blöchliger entgegen. Neue Steuertarife müssten erarbeitet werden und der Zugang zu Sozialleistungen, die abhängig sind vom Haushaltseinkommen, wäre neu zu regeln. «Die finanziellen Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger wären völlig offen», so Michèle Blöchliger.
Die Einführung der Individualbesteuerung wäre zudem mit erheblichem administrativem Aufwand und negativen finanziellen Folgen für den Kanton und die Gemeinden verbunden. «Getrennt eingereichte Steuererklärungen würden den Bearbeitungs- und Kontrollaufwand erhöhen und damit zu höheren Kosten führen», erklärt die Finanzdirektorin. Aus Sicht des Regierungsrates wäre es wesentlich einfacher, die steuerliche Heiratsstrafe im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten anzugehen und auch auf Bundesebene das Splittingverfahren einzuführen, das sich seit vielen Jahren auf kantonaler Ebene bewährt hat.
Der Nidwaldner Regierungsrat hatte sich wie 21 weitere Kantonsregierungen bereits 2023 in der Vernehmlassung gegen den Systemwechsel ausgesprochen – und zeigt sich nun gewillt, politisch dagegen vorzugehen. Er beantragt dem Landrat, das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zu ergreifen, was auch der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren entspricht.
Das Kantonsreferendum ist eine besondere Form des fakultativen Referendums auf Bundesebene. Es erlaubt Kantonen, eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Bundesgesetz zu verlangen. Hierfür müssen mindestens acht Kantone innert 100 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Gesetzes das Referendum ergreifen.
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