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Kompetenz beim Teuerungsausgleich soll beim Landrat bleiben
Für die Löhne des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen soll der Landrat in Zukunft ein Globalbudget über mehrere Jahre festlegen, anstatt die Lohnsumme und Leistungsauftragserweiterungen jährlich in der Budgetdebatte zu verhandeln. Dies fordert eine Motion der Finanzkommission. Der Regierungsrat schickte im Frühling eine Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes in die Vernehmlassung, wonach der Globalkredit jeweils für drei Jahre beschlossen werden soll. Der Regierungsrat ist verantwortlich, dass dieser über die ganze Periode eingehalten wird, wobei er in den einzelnen Jahren entsprechenden Spielraum aufweist.
Nun liegt die Auswertung der Vernehmlassung vor. Die Vorlage wurde insgesamt positiv aufgenommen. So auch, dass der Basisbetrag und die Kostenveränderungsquote der Gerichte und der Staatsanwaltschaft separat betrachtet werden. Zu kritischen Rückmeldungen führte die Haltung des Regierungsrates, wonach der Teuerungsausgleich bei der Lohnsumme fürs Personal einen exogenen Faktor darstellt – also einen Einfluss, der von aussen aufs System wirkt. Grundsätzlich hält der Regierungsrat an seinem Standpunkt fest. Unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsantworten hat er die Vorlage dennoch so angepasst, dass der Landrat im Rahmen des Budgets den jährlichen Teuerungsausgleich festlegen kann.
Moniert wurde zum selben Thema, dass der Begriff «weitere exogen verursachte Lohnkosten» verankert werden soll. Dieser verleite zu konstruierten Begründungen aller Art, um die Lohnkosten anzupassen. Der Regierungsrat kann die Bedenken zwar nachvollziehen, hält jedoch am geplanten Vorgehen fest. «Dieser Punkt ist essenziell und stellt sicher, dass der Handlungsspielraum insbesondere für ausserordentliche Ereignisse sichergestellt ist, die eine kurze Reaktionszeit erfordern. So wie es zum Beispiel während der Corona-Pandemie der Fall war», erklärt Finanzdirektorin Michèle Blöchliger und ergänzt: «Die Finanzkommission wird über neue exogene Faktoren laufend informiert und auch dem Gesamtlandrat wird jährlich mit dem Budget und der Jahresrechnung Bericht erstattet.» Eine abschliessende Aufzählung aller exogenen Faktoren im Gesetz ist nicht möglich. Müsste der Landrat jedes Mal über neue exogene Faktoren entscheiden, wäre dies in der Praxis mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden.
Von den Gemeinden wurde in der Vernehmlassung einerseits geschätzt, dass ihre Autonomie gestärkt wird, indem sie sich bei der eigenen Lohnsumme nicht jährlich am Beschluss des Landrats zu orientieren haben. Auf der anderen Seite wurden auch Stimmen laut, dass dadurch eine einheitliche Lohnentwicklung nicht mehr gewährleistet ist. Der Regierungsrat betont, dass wie bisher bei den Lehrpersonen die Lohnbänder als Richtgrösse gelten und auch bei den Verwaltungspersonen Lohnleitlinien bestehen. Diese Situation wird sich mit der Einführung des Globalkredits für Personallöhne auf kantonaler Ebene nicht wesentlich verändern, zumal der jährliche Teuerungsausgleich weiterhin vom Landrat bestimmt werden soll.
Der Regierungsrat hat die bereinigte Vorlage nun zuhanden des Landrates verabschiedet. Ziel ist es, die Teilrevision auf den 1. Juni 2026 in Kraft zu setzen, womit der Systemwechsel erstmals beim Budget 2027 greifen würde.
► Zu den Unterlagen zum Geschäft, so auch zur Auswertung der Vernehmlassung
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Medienmitteilung Antrag Teilrevision Finanzhaushaltsgesetz (PDF, 82.96 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Antrag Teilrevision Finanzhaushaltsgesetz |