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Kanton Nidwalden will als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleiben
Neue Arbeitsformen, sich wandelnde Erwartungshaltungen von Mitarbeitenden, Auswirkungen des Fachkräftemangels. Der Kanton Nidwalden reagiert darauf, indem er seine Arbeitgeberattraktivität steigert und hierfür schrittweise die Personalgesetzgebung modernisiert. Per 1. Januar 2026 erfolgt die nächste Etappe, indem die Personalverordnung eine Teilrevision erfährt. Dies, nachdem die geplanten Änderungen in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst worden sind. Bezogen auf den Kanton, entstehen mit den Neuerungen jährliche Mehrkosten von rund 475'000 Franken.
So beträgt der minimale Ferienanspruch für Mitarbeitende künftig 25 Tage, für Lernende 30 Tage. «Mit dem bisherigen Mindestanspruch von vier Wochen sind wir auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr konkurrenzfähig. Fünf Wochen gehören heute zum Standard bei öffentlichen Arbeitgebern und in der Privatwirtschaft», betont Finanzdirektorin Michèle Blöchliger. Im Weiteren wird die Unterstützung von Familien ausgebaut. So wird die Familienzulage von 100 Franken als Ergänzung zur Kinder- und Ausbildungszulage neu pro Kind ausbezahlt und nicht wie bisher pro Familie. Michèle Blöchliger: «Dadurch stärken wir unsere Position als familienfreundlicher Arbeitgeber.» Um den Zusammenhalt in den Direktionen und Ämtern zu fördern, stehen in Zukunft mehr Mittel für soziale Teamaktivitäten zur Verfügung, was im Rahmen der Digitalisierung zusehends an Bedeutung gewinnt. Dieser Betrag ist seit über 20 Jahren nicht mehr an die gestiegenen Kosten angepasst worden.
Dem Regierungsrat ist auch die Förderung des öffentlichen Verkehrs ein grosses Anliegen, weshalb Mitarbeitende mit einem Arbeitspensum von 40 Prozent oder mehr künftig einen Beitrag an ein Halbtax-Abo erhalten. «Damit wollen wir die Benützung von Bahn und Bus attraktiver machen und somit dazu beitragen, dass bei Dienstreisen vermehrt auf das Auto verzichtet wird – auch zugunsten der Umwelt», so Michèle Blöchliger.
Von den Verbesserungen profitieren nicht nur Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung, sondern auch Angestellte der Gemeinden und öffentlich-rechtlicher Anstalten, sofern diese keine abweichenden Regelungen erlassen haben.
► Zu weiteren Unterlagen zum Geschäft, so auch zur Auswertung der Vernehmlassung
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Medienmitteilung Teilrevision Personalverordnung (PDF, 81.13 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Teilrevision Personalverordnung |