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Unternehmen sollen von neuen Förderprogrammen profitieren können

26. September 2025
Der Regierungsrat will den Wirtschaftsstandort Nidwalden stärken, indem zwei neue Förderprogramme für Unternehmen eingeführt werden. Diese zielen einerseits auf den Bereich Forschung und Entwicklung ab, andererseits sollen Beiträge an ökologische Nachhaltigkeitsmassnahmen gesprochen werden. Jährlich sollen dafür 1.5 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnet.

Mit der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung kann sich Nidwalden bei grossen, international tätigen Unternehmen steuerlich nicht mehr von anderen Regionen abheben. Dies ist mit Abstrichen bei der Standortattraktivität verbunden. Der Regierungsrat hat daher nach Ansätzen gesucht, um die wirtschaftliche Attraktivität Nidwaldens mit gezielten Investitionen verbessern zu können. Eine Steuergesetzrevision, um den Mittelstand zu entlasten, ist zwischenzeitlich vom Landrat verabschiedet worden. Die Umsetzung ist noch offen, da ein Referendumskomitee gegenwärtig Unterschriften sammelt. Als weitere Massnahme soll die Unterstützung von Kinderbetreuungsangeboten durch die öffentliche Hand ausgebaut werden. Dies ist gegenwärtig Bestandteil einer Revision des Kinderbetreuungsgesetzes.

Zusätzlich hat der Regierungsrat in den Bereichen «Forschung und Entwicklung» sowie «ökologische Nachhaltigkeitsmassnahmen» zwei neue Förderprogramme für Unternehmen aufgegleist. Dafür sollen jährlich insgesamt maximal 1.5 Millionen Franken zur Verfügung stehen, wobei der Landrat über entsprechende Rahmenkredite befinden wird. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass dies positiv zur Wettbewerbsfähigkeit des Kantons beitragen wird.

Beim Förderprogramm «Forschung und Entwicklung», bei dem die Umsetzung durch die Volkswirtschaftsdirektion erfolgt, sollen Unternehmen für die Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder für die experimentelle Entwicklung Beitragsgesuche einreichen können. Beitragsberechtigt sind ausschliesslich Betriebe mit einer eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilung und einem jährlichen Mindestumsatz von 2 Mio. Franken. Als Grundlage für die Berechnung von Beiträgen dienen die Lohnkosten, die im Unternehmen in der entsprechenden Abteilung anfallen. Für innovative Startups, welche die Mindestumsatzgrenze nicht erreichen, besteht im Kanton über die Stiftung Pro Wirtschaft bereits eine anderweitige Fördermöglichkeit.

Das zweite Förderprogramm «ökologische Nachhaltigkeitsmassnahmen» liegt in der Zuständigkeit der Landwirtschafts- und Umweltdirektion. Es soll Anreize für Unternehmen schaffen, wirksame ökologische Massnahmen umzusetzen, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen. Dies gilt insbesondere für Massnahmen, die dem Klimaschutz, der Reduktion von Umweltbelastungen, der Schonung natürlicher Ressourcen oder dem Erhalt der Biodiversität dienen. «Dadurch kann die ökologische Tragfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft längerfristig gesichert werden», hält Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen fest. Beispielsweise können Kostenbeteiligungen für Massnahmen mit hoher ökologischer Wirkung wie den Ersatz alter Motoren oder Pumpen, oder die Förderung von Unternehmen, die nach hohen ökologischen Standards bauen, in Frage kommen. Beitragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 500'000 Franken, die ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben oder aktuell dabei sind, eines einzuführen. Der Förderbeitrag des Kantons beträgt zwischen 30 und 50 Prozent der beitragsberechtigten Kosten, wobei der maximale Förderbetrag pro Massnahme bei 250'000 Franken liegt.

Erste Beiträge sollen bereits 2026 gesprochen werden
Die geplanten Förderprogramme haben Auswirkungen auf das bestehende kantonale Wirtschaftsförderungsgesetz und erfordern eine neue Verordnung zum Gesetz. Der Regierungsrat hat dazu nun die Vernehmlassung gestartet. Diese dauert bis zum 5. Dezember 2025. Anschliessend wird der Regierungsrat die Vorlage bereinigen und zuhanden der Beratung im Landrat verabschieden. Es ist vorgesehen, dass das revidierte Wirtschaftsförderungsgesetz per 1. September 2026 in Kraft treten kann, sodass noch im gleichen Jahr erstmals Förderbeiträge an Unternehmen ausbezahlt werden könnten.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen

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Medienmitteilung Vernehmlassung Förderprogramme (PDF, 36.27 kB) Download 0 Medienmitteilung Vernehmlassung Förderprogramme