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Verfassungsänderung zu Schulgemeinden findet klare Zustimmung

4. Dezember 2025
Nach Aufhebung der letzten Schulgemeinden in Nidwalden per 2025 drängt sich eine Änderung der Kantonsverfassung auf. Der Entwurf dazu erhielt in der Vernehmlassung deutlichen Zuspruch. Der Regierungsrat hat die Vorlage unverändert an den Landrat verabschiedet.

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es im Kanton Nidwalden keine Schulgemeinden mehr. Überall übernehmen inzwischen die Politischen Gemeinden deren Aufgaben. Aufgrund dieser Entwicklung sind die Grundlagen in der Kantonsverfassung anzupassen. So wird die Möglichkeit der Wiedereinführung von Schulgemeinden aufgehoben, was eine Mehrheit der Gemeinden unterstützt, wie die kürzliche Vernehmlassung gezeigt hat. Dadurch kann auch die Bildungsgesetzgebung dahingehend geändert werden, dass die Verständlichkeit erhöht und gleichzeitig Widersprüchlichkeiten oder Doppelspurigkeiten – etwa die Nennung der Organisation mit und ohne Schulgemeinde – minimiert werden können.

Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende erwarteten anstelle einer Teilrevision eine Totalrevision der Kantonsverfassung und Miteinbindung partikularer Fragestellungen. Dies, weil die Verfassung jüngst mehrmals teilrevidiert wurde und damit jedes Mal Aufwände verbunden seien. Der Regierungsrat hält entgegen, das Ziel sei, den Weg für die seit Längerem von den Gemeinden geforderte und im Regierungsprogramm 2025–2028 festgehaltene Revision der Bildungsgesetzgebung zu ebnen. Zudem müsste eine Totalrevision durch den Landrat selbst oder einen Verfassungsrat ausgearbeitet werden. «Dies würde den Zeitbedarf des Vorhabens massiv erhöhen», betont Bildungsdirektor Res Schmid. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun unverändert zuhanden des Landrats verabschiedet. Nach dessen Beratung soll das Stimmvolk bestenfalls noch im Jahr 2026 darüber abstimmen können.

Zu weiteren Unterlagen zum Geschäft, darunter das Ergebnis der Vernehmlassung

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Medienmitteilung Teilrevision Kantonsverfassung (PDF, 145.04 kB) Download 0 Medienmitteilung Teilrevision Kantonsverfassung