LWB Programm Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung

Nidwalden, Obwalden und Uri geben unter dem Namen "NORI" ein gemeinsames Weiterbildungsprogramm für die Lehrpersonen aus den drei Kantonen heraus. Über folgende Webseite kann man sich online anmelden oder zu den aktuellen Informationen betreffend Durchführung gelangen: www.lwb-nori.ch

Organisation/Anmeldung
Die Organisation der kantonalen LWB Nidwalden wickelt sich über die Fachstelle LWB ab.
Der Besuch der Kurse, die von der Fachstelle LWB ausgeschrieben oder zum Besuch freigegeben wurden, steht allen Lehrerinnen und Lehrern offen, sofern in der Kursausschreibung nichts anderes vermerkt ist.

Lehrpersonen, die vorübergehend keinen Unterricht erteilen und Schulbehörden können die Angebote der Weiterbildung grundsätzlich unentgeltlich nutzen, soweit Plätze vorhanden sind. Aktuell im Schuldienst tätige Lehrpersonen werden bei Überbuchungen bevorzugt.

Eine Anmeldung ist für alle Kurse des vorliegenden Programms notwendig. Vor oder während den Sommerferien informieren wir Sie über Ihre Kursaufnahmen und die Kursdurchführung.

Anmeldetermin ist generell der 31. Mai.

Für Lehrpersonen, die auf Anfang Schuljahr neu in den Nidwaldner Schuldienst eintreten, besteht die Möglichkeit, sich auch nach Ablauf der Anmeldefrist anzumelden. Dies gilt auch für einzelne Nachmeldungen anderer Lehrpersonen. Die definitive schriftliche Einladung mit detaillierten Informationen erfolgt von der jeweiligen LWB-Fachstelle spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn.

Abmeldungen

Die Kursanmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Teilnahme. Es wird erwartet, dass Sie sich nur in schwerwiegenden Fällen von einem Weiterbildungskurs abmelden.

  • Richten Sie Ihre allfällige Abmeldung an das Sekretariat der LWB-Fachstelle des Kantons, in dem Sie unterrichten.
  • Abmeldungen bis 30 Tage vor Kursbeginn bleiben ohne Kostenfolgen.
  • Abmeldungen nach dem 30. Tag vor Kursbeginn haben schriftlich und begründet an das Sekretariat der LWB-Fachstelle des eigenen Kantons sowie an die Kursleitung oder die Kursadministration zu erfolgen. Es ist eine Administrationsgebühr von CHF 50.00 zu entrichten. Zusätzlich anstehende Kurskosten werden gemäss kantonalen Richtlinien den Lehrpersonen in Rechnung gestellt.
  • Kosten für spätere Abmeldungen entfallen, wenn Sie triftige Gründe geltend machen können: Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie. Im Falle von Krankheit und Unfall gilt in der Regel das Arztzeugnis als Beleg.
  • Melden Sie Absenzen für einzelne Stunden oder Halbtage unter Angabe des Grundes direkt an die Kursleitung oder an die Kursadministration.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden die Kosten in Rechnung gestellt.

Finanzielles
Der Besuch von Kursen der kantonalen LWB ist für die Lehrpersonen des Kantons Nidwalden im Allgemeinen ohne Kostenfolge. Wo es gerechtfertigt erscheint (persönlicher Nutzen), kann von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Kursgeld erhoben werden. Diese Kostenbeteiligung ist in der Kursausschreibung vermerkt.

Persönliche Kursspesen, z. B. Materialkosten, die Fahrkosten vom Schul- zum Kursort und die Mittagessen können über die grüne Spesenkarte (bei den Schulleitungen erhältlich) den entsprechenden Schulgemeinden belastet werden.

Teilnahmebestätigung
Die Teilnahmebestätigung wird nach erfolgter Kursteilnahme in Ihrem Benutzeraccount von TrainingPlus hinterlegt und Sie werden über die Ausstellung der Teilnahmebestätigung per E-Mail informiert.

Qualitätsmanagement – Kursevaluation
Am Ende des Kurses wird eine Online-Umfrage durchgeführt. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die Gestaltung zukünftiger Angebote ein.

LWB Kursformen

Individuelle berufliche Weiterbildung
NORI-Kurse: Die von der LWB Nidwalden, Obwalden und Uri gemeinsam angeboten werden, werden durch den bei der Kursausschreibung aufgeführten Kanton organisiert, welcher in der Regel auch Kursstandort ist.

Initiativ-M7-Kurse
B-Kurse / Weiteres Kursangebot

SCHILW
Die Schulinterne Weiterbildung (SCHILW) dient der Entwicklung der lokalen Schule sowie der Förderung der Zusammenarbeit von Lehrerschaft, Schulbehörden und Eltern. Durchführung und Finanzierung von SCHILW-Veranstaltungen liegen vollumfänglich in der Kompetenz der Schulgemeinden.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Bildungsdirektion
Name Download