Bewertungsrichtlinien des Staatsarchivs veröffentlicht

13. Mai 2024

Archivische Bewertung

Eine Hauptaufgabe von Archiven ist die Bewertung der Dokumente, die zur Archivierung übergeben werden. Die Archive prüfen die Dokumente und Informationen und wählen einen Teil davon zur Archivierung aus. Alles, was nicht archiviert wird, wird vernichtet. Diese Arbeiten werden unter dem Begriff "Bewertung" zusammengefasst. Die archivische Bewertung muss sorgfältig getroffen werden. Nur was archiviert wird, wird kommenden Generationen als Grundlage für rechtliche und historische Abklärungen zur Verfügung stehen.

Mehrstufiges Bewertungsverfahren

In Nidwalden basieren Bewertungsentscheide auf dem Archivierungsgesetz. Dieses gibt vor, dass Unterlagen zu archivieren sind, wenn sie administrativ, rechtlich, politisch, wirtschaftlich, sozial, historisch oder kulturell für Nidwalden von Bedeutung sind oder der Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns oder der Rechtssicherheit dienen. Das Staatsarchiv stützt seine Bewertung auf Empfehlungen der Amtsstellen und berücksichtigt historische und archivwissenschaftliche Gesichtspunkte.

Neue Bewertungsrichtlinien im Staatsarchiv

Das Staatsarchiv hat seine Bewertungsgrundsätze neu in Richtlinien zusammengefasst. Damit sollen einerseits die Bewertungsentscheide anhand einheitlicher Kriterien getroffen werden. Dies erhöht die Aussagekraft und die Zuverlässigkeit der Überlieferung. Andererseits dokumentiert das Staatsarchiv mit den Richtlinien die Grundlagen seiner Bewertung und macht damit sein Handeln als staatliche Stelle nachvollziehbar.

Neben den Bewertungsgrundsätzen, dem Verfahren und den Bewertungsinstrumenten enthalten die Richtlinien auch spezifische Vorgaben zur Bewertung von Privatarchiven und zur Auswahl der archivischen Sammlungen. Zusammen mit der Erstellung der Bewertungsrichtlinien wurden die bereits bestehenden Erschliessungsrichtlinien nachgeführt.

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