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Eckpunkte der Finanzplanung 2011 bis 2014

27. August 2009
Der Regierungsrat hat den Bericht zum Finanzplan 2011 und 2012 mit Investitionsplan 2011 bis 2014 zuhanden des Landrates verabschiedet. Die Ergebnisse der Erfolgsrechnung 2011 und 2012 weisen Aufwandüberschüsse von 3.9 beziehungsweise 3.4 Millionen Franken aus. Die Nettoinvestitionen betragen 35.3 beziehungsweise 32.8 Millionen Franken. Die abzuschreibenden Aktiven erreichen Ende 2012 rund 21.3 Millionen Franken. Das Eigenkapital reduziert sich auf rund 75.3 Millionen Franken.

Finanzplan 2011 und 2012 / Investitionsplan 2011 bis 2014
Das Budget 2010 wurde bereits vom Regierungsrat zuhanden des Landrates verabschiedet. Dieses schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 248’000 Franken ab. Die Nettoinvestition ohne Darlehen von 28.9 Millionen Franken kann zu rund 81 Prozent selbstfinanziert werden.
Der Finanzplan 2011 rechnet mit einem Aufwandüberschuss von rund 3.95 und der Fi-nanzplan 2012 mit solchem von 3.44 Millionen Franken. Die Nettoinvestitionen ohne Darlehen betragen für 2011 35.1 und für 2012 32.6 Millionen Franken.
Die Investitionsrechnungen 2011 bis 2014 weisen Nettoinvestitionen von rund 115 Millionen Franken aus. Darin sind geplante Investitionen wie zum Beispiel Flugplatz Buochs von 2.0 Millionen Franken, Hochwasserschutz Engelbergeraa von 7.8 Millionen Franken, Tieflegung Doppelspur Luzern von 14.0 Millionen Franken, Infrastruktur zb und Steilrampe von 8.1 Millionen Franken, Beiträge an Wildbachverbauungen der Gemeinden von 6.3 Millionen Franken, Seeuferregulierung Vierwaldstättersee von 0.6 Millionen Franken, Kantonsstrassen und Radwege inklusive Agglomerationsprojekte von 8.2 Millionen Franken, Hochbauten von 18.8 Millionen Franken sowie für das Spital von 21.5 Millionen Franken enthalten.
Die Ergebnisse der Erfolgsrechnung 2011 und 2012 werden wesentlich durch die geplante Steuergesetzrevision 2011 beeinflusst. Der Kanton wird für eine gewisse Übergangsfrist die Steuerausfälle der Gemeinden durch finanzielle Beiträge unterstützen müssen. Der Regierungsrat wird im Herbst die Vorlage an den Landrat weiterleiten.

Selbstfinanzierung
Gemäss Finanzhaushaltgesetz müssen 85 Prozent der Nettoinvestitionen ohne Darlehen durch die Selbstfinanzierung gedeckt werden. Die Abschreibungen betragen jeweils 85 Prozent der geplanten Nettoinvestitionen. Durch die Entnahmen aus der Vorfinanzierung und wegen der geplanten Ergebnisse der Erfolgsrechnung liegt der Selbstfinanzierungsgrad deutlich unter diesen 85 Prozent. Als Folge der Selbstfinanzierung in den Jahren 2010 bis 2012 werden die abzuschreibenden Aktiven per Ende 2012 rund 21.2 Millionen Franken betragen. Das Eigenkapital wird wegen der Entnahmen aus der Vorfinanzierung für die Steuergesetzrevisionen und den Rechnungsergebnissen sich auf rund 75.3 Millionen Franken zurückbilden.

Sonderfaktoren
Die Ergebnisse der Erfolgsrechnung in den Jahren 2011 und 2012 konnten insgesamt durch die Auflösung von je 10 Millionen Franken aus Vorfinanzierungen verbessert werden. Die Vorfinanzierungen dienen zum Ausgleich der Steuerausfälle der geplanten Steuergesetzrevision 2011.

Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)
Für den Ressourcen- und den Härteausgleich hat Nidwalden im Jahre 2010 insgesamt 15.17 (im Vorjahr 16.57) Millionen Franken zu leisten. Andererseits erhält Nidwalden aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich 1.47 (im Vorjahr 1.48) Millionen Franken. Gegenüber dem Jahr 2009 beträgt die Minderbelastung durch die NFA rund 1.39 Millionen Franken. Das Ressourcenpotenzial 2010 basiert auf den Bemessungsjahren 2004, 2005 und 2006 und widerspiegelt die wirtschaftliche Situation des Kantons in diesen Jahren.
Die zukünftigen Beiträge an den horizontalen Ressourcenausgleich werden massgeblich durch die zukünftigen Ressourcenerträge beeinflusst. Dabei spielen nicht nur die Entwick-lung des Kantons Nidwalden sondern insbesondere die gesamtschweizerische Entwicklung eine massgebende Rolle. Wir müssen davon ausgehen, dass mit dem Einbezug der Ressourcenpotenziale der Jahre 2007 und 2008 anstelle der Jahre 2004 und 2005 der horizontale Ressourcenausgleich für unseren Kanton ansteigen wird.
Die Ausgleichszahlungen des Kantons Nidwalden im Jahre 2010 betragen netto 13.7 Millionen Franken oder 350 Franken pro Einwohner, womit der Kanton Nidwalden an fünfter Stelle der ressourcenstarken Kantone liegt.
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