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Gemeindesteueramt Stansstad tritt Aufgaben an den Kanton ab

31. Oktober 2019

Bisher hat das Gemeindesteueramt die Veranlagung der Stansstader Steuerpflichtigen vorgenommen. Nun wird das Gemeindesteueramt per Ende Jahr aufgelöst und die Aufgaben gehen ans kantonale Steueramt über.

Der Gemeinderat Stansstad hat entschieden, kein eigenes Steueramt mehr zu führen und die damit verbundenen Veranlagungstätigkeiten ab 1. Januar 2020 an das kantonale Steueramt zurückzugeben. Die Komplexität im Steuerrecht hat sich in den vergangenen Jahren akzentuiert und damit verbunden auch der fachliche Anspruch an Mitarbeitende der Steuerämter. Der Gemeinderat Stansstad begründet seinen Schritt unter anderem damit, dass es immer schwieriger geworden ist, qualifizierte Fachleute zu finden und abwesenheitsbedingte Ausfälle zu kompensieren. Bereits bisher werden verschiedene Tätigkeiten durch das kantonale Steueramt wahrgenommen, zum Beispiel die Wertschriftenkontrolle und die Veranlagung der juristischen Personen. Die Verlagerung zum kantonalen Steueramt bringt daher Vorteile, alle Anliegen können durch eine Stelle bearbeitet und geklärt werden.

Beim kantonalen Steueramt sind infolge der Integration des Gemeindesteueramtes per 1. Januar 2020 neu 300 Stellenprozente zu schaffen, dies im Rahmen einer ausserordentlichen Erweiterung des Leistungsauftrags. Diese ist kostenneutral möglich, da die bisherige Entschädigung an die Gemeinde Stansstad für die Führung des Gemeindesteueramtes auf diesen Termin hin entfällt. Die definitive Leistungsauftragserweiterung ist im Verlauf des nächsten Jahres neu zu beurteilen.

Den Einwohnerinnen und Einwohnern aus Stansstad stehen weiterhin dieselben Dienstleistungen zur Verfügung. Sie erhalten ab dem 1. Januar 2020 zu sämtlichen steuerlichen Fragen Auskunft beim kantonalen Steueramt am Bahnhofplatz 2 in Stans (Telefon 041 618 71 27).

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Medienmitteilung Integration Gemeindesteueramt [PDF] (PDF, 22.9 kB) Download 0 Medienmitteilung Integration Gemeindesteueramt [PDF]