An den Wahlen 2022 kommt es zu Verschiebungen bei den Landratssitzen

24. Februar 2021

Auf Basis der Einwohnerzahlen per Ende 2020 ist die Anzahl der zu wählenden Landratsmitglieder pro Gemeinde an den Gesamterneuerungswahlen 2022 festgelegt worden. Dabei ergeben sich Änderungen gegenüber heute. Die Gemeinden Ennetbürgen und Stansstad gewinnen je einen Landratssitz dazu.

Für die Verteilung der Landratssitze auf die elf politischen Gemeinden ist gemäss dem kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetz die Einwohnerstatistik vom 31. Dezember jenes Kalenderjahres massgebend, dass zwei Jahre vor dem Wahltermin liegt. Für die Gesamterneuerungswahlen 2022 sind demnach die Einwohnerzahlen per Ende 2020 bestimmend. Diese präsentieren sich gegenüber der Ausgangslage bei den letzten Gesamterneuerungswahlen vor vier Jahren wie folgt:

 

Per 31.12.2020

Per 31.12.2016

Beckenried

3’733

3’568

Buochs

5’314

5’369

Dallenwil

1’846

1’832

Emmetten

1’552

1’386

Ennetbürgen

4’811

4’507

Ennetmoos

2’236

2’110

Hergiswil

5’836

5’652

Oberdorf

3’084

3’135

Stans

8’083

8’137

Stansstad

4’696

4’420

Wolfenschiessen

2’117

2’119

Total

43'308

42’235


Darauf basierend ergibt die Berechnung für die Legislatur 2022 bis 2026, die jeweils am 1. Juli des Wahljahres beginnt, die folgende Sitzverteilung für das 60-köpfige Kantonsparlament:

Beckenried 5  
Buochs 7 (-1)
Dallenwil 3  
Emmetten 2  
Ennetbürgen 7 (+1)
Ennetmoos 3  
Hergiswil 8  
Oberdorf 4  
Stans 11 (-1)
Stansstad 7 (+1)
Wolfenschiessen 3  
Total 60  


Aufgrund der Veränderungen bei den Einwohnerzahlen verlieren die Gemeinden Buochs und Stans gegenüber heute je einen Landratssitz. Die Gemeinden Ennetbürgen und Stansstad dagegen erhalten je einen zusätzlichen Landratssitz zugesprochen.

Der Termin für die Gesamterneuerungswahlen im Frühling 2022 steht noch nicht fest. Dieser wird vom Regierungsrat nach Konsultation bei den Gemeinden demnächst festgelegt.

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