Gesamterneuerungswahlen finden am 13. März 2022 statt

17. März 2021

Im kommenden Jahr wählt die Nidwaldner Stimmbevölkerung den Regierungsrat und den Landrat neu. Nun sind die Termine dafür festgelegt worden. Wahlvorschläge für den Landrat müssen bis am 10. Januar 2022 vorliegen, Kandidaturen für den Regierungsrat bis am 24. Januar 2022.

Die Gesamterneuerungswahlen für den Regierungsrat (Exekutive) und den Landrat (Legislative) finden alle vier Jahre statt. Das nächste Mal am Sonntag, 13. März 2022. Im Regierungsrat sind sieben Mitglieder im Majorzverfahren für die Legislatur 2022-2026 zu bestimmen, im Landrat werden 60 Vertreterinnen und Vertreter aus den elf Gemeinden im Proporzverfahren (Doppelter Pukelsheim) für dieselbe Amtsperiode gewählt. Der Amtsantritt aller gewählten kantonalen Behörden erfolgt am 1. Juli 2022.

Das Wahldatum ist nach Konsultation bei den Gemeinden und unter Berücksichtigung der Sonntage für eidgenössische Abstimmungen und dem für die kommunalen Wahlen vorgesehenen Termin vom 15. Mai 2022 festgelegt worden. «Dadurch wird gewährleistet, dass das Ergebnis der Landratswahlen bekannt ist, bevor die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die kommunalen Wahlen abläuft. Auch liegen den Stimmberechtigten nie gleichzeitig Wahl- und Abstimmungsunterlagen für mehr als einen Urnengang vor, womit ungewollten Verwechslungen vorgebeugt wird», erklärt Landschreiber Armin Eberli.

Die Wahlvorschläge für den Regierungsrat haben dem kantonalen Abstimmungsbüro bis am Montag, 24. Januar 2022, 12 Uhr, vorzuliegen. Kandidaturen für den Landrat müssen bis am Montag, 10. Januar 2022, 12 Uhr, bei der jeweiligen Gemeindekanzlei eingetroffen sein. Diese haben die eingereichten und bereinigten Wahlvorschläge zwischen dem 19. und 24. Januar 2022 öffentlich aufzulegen.

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