Leistungsvereinbarung mit der Fachstelle Schuldenfragen
Die Beratung in Schuldenfragen für Privatpersonen wird im Kanton Nidwalden
verstärkt. Der Regierungsrat hat die Gesundheits- und Sozialdirektion damit
beauftragt, einen Leistungsvertrag mit dem Verein Fachstelle für Schuldenfra-
gen Luzern abzuschliessen. Dadurch können soziale und wirtschaftliche Ab-
wärtsspiralen von Verschuldeten unterbrochen und stabilisiert werden.
Der Umgang mit Schulden in der heutigen Konsumgesellschaft stellt für viele Men-
schen eine Herausforderung dar. Auch in Nidwalden haben in den vergangenen
zehn Jahren Betreibungsfälle um 34% zugenommen. Coronabedingt wird im aktu-
ellen und kommenden Jahren von deutlich mehr privaten Verschuldungen ausge-
gangen.
Wenn Schulden Überhand nehmen, kann dies eine persönliche Abwärtsspirale aus-
lösen mit unabsehbaren Folgen auf das soziale Umfeld, die Familie oder die Arbeits-
situation. Der Nidwaldner Regierungsrat hat daher die Gesundheits- und Sozialdi-
rektion damit beauftragt, im Sozialamt das Beratungsangebot für Privatpersonen in
Schuldenfragen zu verstärken. Es wird hierzu eine Leistungsvereinbarung mit dem
Verein Fachstelle für Schuldenfragen Luzern angestrebt, die in zweierlei Hinsicht
wirken wird. Einerseits erhalten die Sozialen Dienste des Kantons Nidwalden fach-
liche Unterstützung bei ihrer Beratungs- und Unterstützungstätigkeit mit überschul-
deten Personen. Andererseits werden Betroffene umfassend über Lösungswege
aus der Schuldenfalle informiert.
Das Sozialamt verfügt heute über eine Beratungsstelle zum Umgang mit Budgets
und Einkommensverwaltungen. Im Jahr 2020 konnten über 70 Personen in diesen
Fragen unterstützt werden. Die Fachstelle für Schuldenfragen wird dieses Angebot
sinnvoll ergänzen und die Kompetenzen im Bereich Konsumkredit sowie Konkurs-
und Sanierungsrecht stärken. «Die Situation von Menschen mit Überschuldungen
ist anspruchsvoll und bedarf spezifischer Kenntnisse über die gesetzlichen Grund-
lagen zur Schuldenbereinigung und zum Konkurs», erläutert Gesundheits- und So-
zialdirektorin Michèle Blöchliger. Als Sockelbetrag stehen jährlich 23'000 Franken
für den Bezug der Dienstleistung der Fachstelle zur Verfügung. Die Abrechnung er-
folgt bedarfsgerecht, was dem Kanton Nidwalden die notwendige Flexibilität gibt.
Für Betroffene ist es ein Lernprozess
Hauptziel des erweiterten Beratungsangebotes ist die Befähigung von Privatperso-
nen, kompetenter mit ihrer Schuldensituation umzugehen. Nach einer eingehenden
Analyse werden Lösungsansätze für eine erfolgreiche Sanierung besprochen. Nur
wenn alle Faktoren für eine nachhaltige Schuldenbereinigung gegeben sind, besteht
Aussicht auf Erfolg. Im besten Fall können Personen schuldenfrei leben und sind in
der Lage, ihr Haushaltsbudget so zu verwalten, dass keine Neuverschuldung eintritt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sozialamt | 041 618 75 50 | sozialamt@nw.ch |