Härtefallprogramm: Weitere Finanzhilfen gesprochen

12. Mai 2021

Nachdem die dritte Beurteilungsrunde der Härtefallgesuche erfolgt ist, haben im Kanton Nidwalden inzwischen 164 Unternehmen Härtefall-Finanzhilfen in der Höhe von total 19.36 Millionen Franken zugesprochen erhalten. Die Auszahlung der neu gesprochenen Mittel erfolgt in den nächsten Tagen. Mit dem Härtefallprogramm und verschiedenen weiteren Unterstützungsinstrumenten werden die Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft abgefedert. Der Regierungsrat zieht nach etwas mehr als einem Jahr eine Zwischenbilanz.

Die kantonale Entscheidungskommission hat mittlerweile sämtliche Gesuche geprüft und beurteilt, die im Kanton Nidwalden im Rahmen des Covid-19-Härtefallprogramms bis zum 30. April 2021 eingegangen sind. Insgesamt haben bislang 199 Antragsteller einen Entscheid erhalten, 164 davon sind als anspruchsberechtigt taxiert worden. Rund die Hälfte der bewilligten Gesuche stammen aus der Gastro- und Beherbergungsbranche. Bis jetzt sind total 19.36 Millionen Franken an Härtefall-Finanzhilfen gesprochen worden, davon 17.49 Mio. Franken (90%) als nichtrückzahlbare Beiträge, der Rest (1.87 Mio. Franken, 10%) in Form von Bürgschaftsdarlehen. Letztere werden dann eingesetzt, wenn der minimale Finanzbedarf die Limite von 300'000 Franken übersteigt.

In den nächsten Tagen erfolgt die dritte Auszahlungsrunde an anspruchsberechtigte Betriebe. «Der bisherige Prüfungs- und Entscheidungsrhythmus hat sich bewährt. Nach der Beurteilung des Gesuchs erhalten die Unternehmen sehr zeitnah die gesprochenen Gelder. Die bisherigen Rückmeldungen dazu fallen sehr positiv aus», hält Landammann und Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger fest.

Bei bisher 26 Gesuchen musste die Entscheidungskommission feststellen, dass die von Bund und Kanton vorgegebenen Anforderungen für Härtefälle nicht erfüllt sind. Weitere 9 Gesuche haben die Kriterien zwar grundsätzlich erfüllt, die Entscheidungskommission ist anhand der eingereichten Unterlagen aber zum Schluss gekommen, dass eine Auszahlung von Finanzhilfen nicht angezeigt ist, weil sich die Corona-Krise nicht massgebend auf den Geschäftsgang ausgewirkt hat.

Das Covid-19-Härtefallprogramm läuft mittlerweile seit rund vier Monaten. Unternehmen, die noch kein Gesuch eingereicht haben und die vom Bund erlassenen Härtefall-Kriterien erfüllen, können dies nach wie vor über die Webseite des Kantons unter www.nw.ch/haertefall tun.

Überblick über die bisherigen Covid-19-Unterstützungsinstrumente
Das Härtefallprogramm ist eines von verschiedenen staatlichen Unterstützungsinstrumenten, das im Kanton Nidwalden zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Wirtschaft zur Verfügung steht. Daneben können betroffene Unternehmen Kurzarbeitsentschädigungen beantragen und beziehen. Bei Selbständigerwerbenden und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung kommt ab einer bestimmten Verlustschwelle das Instrument des Erwerbsersatzes zum Einsatz. Entsprechende Gesuche werden über die jeweilige Ausgleichskasse abgewickelt. Bisher wurden im Kanton Nidwalden Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung mit gesamthaft 10.5 Millionen Franken entschädigt. Eine Hilfestellung für Kleinbetriebe mit maximal 10 Mitarbeitenden bietet seit über einem Jahr der privat initiierte und vom Kanton treuhänderisch verwaltete Covid-19-Fonds. Anspruchsberechtigte Betriebe können ein Gesuch für einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Betrag von 10'000 Franken stellen. Bisher sind rund 2.7 Millionen Franken darüber ausbezahlt worden. Der Fonds ist noch nicht aufgebraucht, bis Ende 2021 können weiterhin Gesuche eingereicht werden.

Die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben auch Folgen für andere Bereiche wie Kultur und Sport. Für die Sparte Kultur haben der Bund und die Kantone gemeinsam ein Hilfsprogramm auf die Beine gestellt, in Nidwalden greift dieses für Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Sofern diese bestimmte Kriterien erfüllen, können sie ebenso einen Teil ihrer Ausfälle geltend machen und von staatlicher Unterstützung profitieren. Bisher sind rund 300'000 Franken dafür eingesetzt worden. Weitere 100'000 Franken wurden an insgesamt 10 Nidwaldner Sportvereine ausbezahlt. Dies über das Covid-19-Stabilisierungspaket Sport, das vom Bund erstellt und über Swiss Olympic abgewickelt wird.

In diesem Zusammenhang ebenfalls zu erwähnen sind das Bundeskreditprogramm und das Kreditprogramm, das der Kanton Nidwalden gemeinsam mit den in Nidwalden ansässigen Geschäftsbanken erstellt hat. Die beiden Programme sind in der ersten Phase der Krise im vergangenen Jahr zum Einsatz gekommen und mittlerweile abgeschlossen.

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, wie viele Mittel über die jeweiligen Instrumente seit Ausbruch der Krise im Frühling 2020 im Kanton Nidwalden gesprochen worden sind:

Unterstützungsinstrument

Art der
Unterstützung

Bisher
gesprochene Mittel in Nidwalden

Überbrückungskredite des Bundes
(2020 abgeschlossen)

Darlehen

CHF 87.0 Millionen

Kantonales Kreditprogramm
(2020 abgeschlossen)

Darlehen

CHF 33'000

Kurzarbeitsentschädigung
www.arbeit.swiss

à fonds perdu

CHF 52.7 Millionen

Härtefallprogramm

www.nw.ch/haertefall

Grösstenteils à fonds perdu; ca. 10 % Bürgschaften für Darlehen

CHF 19.4 Millionen

Covid-19-Fonds

www.nw.ch/coronafonds

à fonds perdu

CHF 2.7 Millionen

EO-Corona

zuständige Ausgleichskasse

à fonds perdu

CHF 10.5 Millionen

Corona-Kulturverordnung

www.nw.ch/kulturfoerddienste/6376

à fonds perdu

CHF 0.3 Millionen

Stabilisierungspaket Sport www.swissolympic.ch

à fonds perdu

CHF 0.1 Millionen

Total

CHF 172.7 Millionen

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