Geologische Tiefenlager
Im Sachplan geologische Tiefenlager sind Verfahren und Kriterien festgelegt, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle ausgewählt werden. Die Federführung des Verfahrens liegt beim Bundesamt für Energie (BFE). Ursprünglich wurde auch der Wellenberg im Kanton Nidwalden als potenzieller Standort in Betracht gezogen
In der Etappe 2 dieses Sachplanverfahrens wurde der Wellenberg zusammen mit Jura-Südfuss (SO/AG) und Südranden (SH) aufgrund von Nachteilen gegenüber den anderen Standorten als Reserveoption zurückgestellt.
In Etappe 3 wurden die drei verbliebenen Standorte Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (AG/ZH) und Zürich Nordost (TG/ZH) näher untersucht. Dabei ist die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) zum Schluss gekommen, dass Nördlich Lägern der sicherste Standort für ein Tiefenlager ist. Dort schliesst das Gestein im Untergrund den radioaktiven Abfall langfristig am besten ein – heute und in ferner Zukunft. Während sich die Landschaft an der Erdoberfläche verändert, bleibt das Tiefenlager im Untergrund in Nördlich Lägern am besten geschützt, weil das Gestein dort am stabilsten ist. Zudem ist der geeignete Ablagerungsbereich im Untergrund von Nördlich Lägern am grössten. Die Brennelement-Verpackungsanlage soll beim Zwischenlager in Würenlingen entstehen. Die Untersuchungen der Nagra haben auch gezeigt: In allen drei untersuchten Regionen könnte ein sicheres Tiefenlager gebaut werden. Nördlich Lägern ist aber der sicherste Standort.
→ Zur Medienmitteilung des Bundes vom 12. September 2022
Im Juli 2024 teilte der Bund mit, dass die drei Standortgebiete Wellenberg, Jura-Südfuss und Südranden aus dem Sachplan geologische Tiefenlager gestrichen werden. Sie waren bisher als Reservestandorte für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen vorgesehen. Mit der Streichung wird klargestellt, dass es in diesen drei Gebieten keine weitere Planung von Tiefenlagern für radioaktive Abfälle mehr geben wird.
→ Zur Medienmitteilung des Bundes vom 8. Juli 2024
Die Nagra hat im November 2024 die beiden Rahmenbewilligungsgesuche für die Standorte Nördlich Lägern und Würenlingen beim Bund eingereicht. Diese werden nun von den Behörden in Bezug auf Sicherheit, Raumplanung und Umwelt geprüft. Voraussichtliche Mitte 2027 werden die Gutachten veröffentlicht. Das BFE holt danach von den weiteren zuständigen Bundesbehörden sowie den (Standort-)Kantonen Stellungnahmen ein. Das gesamte Paket von Gesuchen, Gutachten und Stellungnahmen wird 2028 während dreier Monate öffentlich aufgelegt. Voraussichtlich 2029 wird der Bundesrat seine Entscheide fällen. Kommt ein Referendum zustande, hat das Schweizer Stimmvolk das letzte Wort.
→ Zur Medienmitteilung des Bundes vom 19. November 2024
Standortsuche ist in drei Etappen aufgeteilt
Die Standortsuche für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt und erfolgt in drei Etappen.
Etappe 1 (Vorschlag und behördliche Prüfung von sechs möglichen Standortgebieten, Aufbau der regionalen Partizipation) und Etappe 2 (Platzierung der Oberflächenanlagen, Mitwirkung der Regionalkonferenzen, Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp) sind bereits abgeschlossen.
Derzeit läuft Etappe 3 (Tiefbohrungen, Erarbeitung Rahmenbewilligungsgesuche, Überprüfung Rahmenbewilligungsgesuche, Festsetzung der Standorte, Erteilung der Rahmenbewilligungen), die voraussichtlich bis 2030 dauern wird.
→ Weitere Informationen unter www.nagra.ch
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