Prämienverbilligung (KVG)
Prämien
Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung variieren von Versicherer zu Versicherer und von Kanton zu Kanton. Innerhalb der gleichen Kasse und Region jedoch zahlt jeder und jede Versicherte dieselben Prämien. Vergleichen Sie die Prämien der verschiedenen Krankenkassen.
Prämienverbilligung
Die Krankenkassen-Prämien stellen zunehmend eine finanzielle Belastung dar. Personen mit bescheidenem Einkommen können vom Kanton unter Umständen Verbilligungsbeiträge bekommen. Wenden Sie sich an die entsprechende Anlaufstelle. Die Krankenkassen bieten zudem verschiede Versicherungsmodelle an, die Prämienreduktionen ermöglichen.
Leistungen
Die Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt. Egal bei welcher Kasse Sie versichert sind, Sie erhalten überall die gleichen Leistungen.
Ombudsstelle
Bei Problemen mit Ihrer Krankenkasse gewährt die Ombudstelle der sozialen Krankenversicherung Beratungs- und Vermittlertätigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Ausgleichskasse Nidwalden
Stansstaderstrasse 88
6370 Stans
Telefon: 041 618 51 00
Telefax: 041 618 51 01
E-Mail: info@aknw.ch
Homepage: http://www.aknw.ch
Öffnungszeiten: Montag-Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Die Ausgleichskasse Nidwalden ist eine selbständige, öffentlich rechtliche Anstalt mit Sitz in Stans.