Prämienverbilligung (KVG)

Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss obligatorisch bei einer Krankenkasse versichert sei. Rund 100 Krankenkassen sind zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung berechtigt. Die Versicherten können darunter Ihren Versicherer frei wählen. Die Versicherer dürfen die obligatorische Grundversicherung niemandem verweigern. Die Krankenkassen können freiwillige Zusatzversicherungen anbieten. Hier sind Vorbehalte und Abweisungen möglich.

Prämien

Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung variieren von Versicherer zu Versicherer und von Kanton zu Kanton. Innerhalb der gleichen Kasse und Region jedoch zahlt jeder und jede Versicherte dieselben Prämien. Vergleichen Sie die Prämien der verschiedenen Krankenkassen.

Prämienverbilligung

Die Krankenkassen-Prämien stellen zunehmend eine finanzielle Belastung dar. Personen mit bescheidenem Einkommen können vom Kanton unter Umständen Verbilligungsbeiträge bekommen. Wenden Sie sich an die entsprechende Anlaufstelle. Die Krankenkassen bieten zudem verschiede Versicherungsmodelle an, die Prämienreduktionen ermöglichen.

Leistungen

Die Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt. Egal bei welcher Kasse Sie versichert sind, Sie erhalten überall die gleichen Leistungen.

Ombudsstelle

Bei Problemen mit Ihrer Krankenkasse gewährt die Ombudstelle der sozialen Krankenversicherung Beratungs- und Vermittlertätigkeit.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Ausgleichskasse Nidwalden
Stansstaderstrasse 88
6370 Stans

Telefon: 041 618 51 00
Telefax: 041 618 51 01
E-Mail: info@aknw.ch
Homepage: http://www.aknw.ch

Öffnungszeiten: Montag-Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Die Ausgleichskasse Nidwalden ist eine selbständige, öffentlich rechtliche Anstalt mit Sitz in Stans.