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Interkantonale Fischereikommission Vierwaldstättersee

Die Fischerei im Vierwaldstättersee wird durch die Interkantonale Vereinbarung der Kantone UR, SZ, OW, NW und LU über die Fischerei im Vierwaldstättersee vom 29. September 1978 gemeinsam bewirtschaftet und beaufsichtigt. Die Fischereikommission übt die Oberaufsicht aus. Die fünf Mitglieder vertreten je einen Kanton. Als Geschäftsstelle amtet die Fischereiverwaltung des Kantons Luzern.

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