Kulturförderung
Die kantonale Kulturförderung ist die Geschäftsstelle für die Kulturkommission Nidwalden. Sie unterstützt Projekte und Veranstaltungen aller Kultursparten mit engem Bezug zum Kanton Nidwalden oder zum Kulturraum Zentralschweiz.
Covid-19 Informationen
Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständig erwerbend oder freischaffend sind, und dadurch weder von Kurzarbeit erfasst werden können, noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist in der Kulturbranche hoch. Ebenso gibt es zahlreiche grosse und kleine Kulturunternehmen und Kulturinstitutionen, die in ihrer Existenz bedroht sind.
Der Bundesrat beschloss am 13. März 2020 verschiedene Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Diese Massnahmen gelten für alle Branchen und damit auch für den Kultursektor. Am 20.3.2020 hat er die Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor – COVID-Verordnung Kultur – erlassen. Diese umfasst Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Am 6. April hat der Bund die aktuellen Dokumente aufgeschaltet unter:
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19.html
Unterlagen und Informationen zu den COVID Entschädigungen im Bereich Kultur des Kantons Nidwalden.
Bei Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit den COVID Entschädigungen im Bereich Kultur steht Herr Stefan Zollinger, Vorsteher Amt für Kultur, zur Verfügung
stefan.zollinger@nw.ch, 041 618 73 40
Die kantonale Kulturförderung
- Gesuchseingabe Kulturkommission
- gibt zusammen mit Obwalden das Kulturblatt heraus
- organisiert zusammen mit Obwalden die Kunstausstellung NOW
- führt zusammen mit den Kantonen ZG, SZ, UR und OW für Kunstschaffende aller Sparten das Atelier in New York
- führt zusammen mit den Kantonen LU, SZ, UR, GL und OW für Kunstschaffende aller Sparten das Atelier in Berlin
- schreibt zusammen mit Obwalden jährlich Werkbeiträge aus
- vergibt den Nidwaldner Kulturpreis und den Nidwaldner Kulturförderpreis
- schreibt zusammen mit anderen Zentralschweizer Kantonen einen Literaturwettbewerb (Zentralschweizer Literaturförderung) aus
- schreibt zusammen mit anderen Zentralschweizer Kantonen das Zentralschweizer Literaturatelier aus
- schreibt zusammen mit anderen Zentralschweizer Kantonen einen Theatertextwettbewerb aus
- ist Mitglied der Innerschweizer Filmfachgruppe
- publiziert "Kunstdenkmäler des Kantons Nidwalden"
Newsletter Kulturförderung:
Der Newsletter der Kulturförderung des Amts für Kultur des Kantons Nidwalden informiert alle Interessierten regelmässig über Stipendien, Werkbeiträge, Ateliers, weitere Ausschreibungen und andere Nachrichten im Bereich Kultur.
Sind sie interessiert? Senden sie ein E-Mail an kultur@nw.ch mit dem Vermerk: Newsletter Kulturförderung.
Bei Fragen und Anliegen stehen wir gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Mo - Fr von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 16.30 Uhr.
Termine nur nach telefonischer Absprache. Bitte hinterlassen Sie eine Sprachnachricht.
Telefon 041 618 73 40