Innerschweizer Filmfachgruppe IFFG


Die Zentralschweizer Kantone delegieren die Beurteilung im Bereich Filmförderung seit 1986 an die Innerschweizer Filmfachgruppe (IFFG), die als Fachgremium für die Beurteilung der Filmgesuche der sechs Zentralschweizer Kantone zuständig ist (Link zu Richtlinien Filmförderung Nidwalden). Die Geschäftsstelle der IFFG ist seit Beginn beim Kanton Luzern in der Abteilung Kulturförderung angesiedelt.

Die IFFG, die sich aus delegierten Expertinnen und Experten aus allen Zentralschweizer Kantonen zusammensetzt, begutachtet und diskutiert eingegangene Gesuche, die einen oder mehrere Kantone betreffen. Darauf gestützt gibt sie Beurteilungen und Empfehlungen an die Kantone ab. Zwar haben diese keine Rechtsverbindlichkeit, sie dienen jedoch den zuständigen Behörden in der Entscheidungsfindung als zentrale Grundlage. Die IFFG verfügt folglich über keine Entscheidungskompetenzen und über keine finanziellen Mittel.

Link zur Geschäftsstelle Innerschweizer Filmfachgruppe IFFG

Weitere Auskünfte:
Geschäftsstelle Innerschweizer Filmfachgruppe
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Telefon 041 228 57 59

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