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Landratsbüro
Das Landratsbüro ist das Leitungsorgan des Landrats. Es organisiert die parlamentarische Arbeit, koordiniert die Geschäfte und bereitet die Landratssitzungen vor. Jede Fraktion ist mit mindestens einem Mitglied im Landratsbüro vertreten. Die Wahl des Landratsbüros erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Amtsjahres Ende Juni.
Das Landratsbüro nimmt eine zentrale Rolle in der parlamentarischen Arbeit des Kantons Nidwalden ein. Es ist für die Organisation und Koordination der Abläufe im Landrat zuständig und bereitet die Sitzungen entsprechend vor. Zu den zentralen Aufgaben gehören insbesondere die Festlegung der Traktanden, die Zuweisung der Geschäfte an die zuständigen Kommissionen sowie die Ausarbeitung von Wahlvorschlägen für Wahlen, die im Zuständigkeitsbereich des Landrats liegen. Es prüft parlamentarische Vorlagen auf formale Gültigkeit und entscheidet über deren allfällige Rückweisung. Zudem behandelt das Landratsbüro Beschwerden gegen Beschlüsse und Erlasse des Landrats, bereitet bei Bedarf Disziplinarverfahren vor und entscheidet über Gesuche zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität. Die Überwachung der Offenlegungspflichten der Ratsmitglieder fällt ebenfalls in dessen Zuständigkeitsbereich. Das Büro wirkt darüber hinaus bei Vorstössen und Vorlagen mit, die den Landrat selbst betreffen.
Das Landratsbüro setzt sich aus dem Präsidium, dem ersten und zweiten Vizepräsidium sowie je einem Mitglied jeder im Landrat vertretenen Fraktion zusammen. Die Wahl erfolgt zu Beginn jeder Amtsperiode an der konstituierenden Sitzung sowie während der laufenden Legislatur an der letzten Sitzung vor der Sommerpause.
Das Sekretariat des Landratsbüros wird von der Landratssekretärin oder dem Landratssekretär geführt. An den Sitzungen des Landratsbüros nimmt zudem die Landschreiberin oder der Landschreiber mit beratender Stimme teil.
Die Landratspräsidentin oder der Landratspräsident (Präsidium) leitet die Sitzungen des Landrats und des Landratsbüros. Sie oder er vertritt das Parlament nach aussen und sorgt für einen geordneten, sachlichen Ablauf der Verhandlungen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Festlegung der Sitzungstermine, die Überwachung der Traktandenliste sowie die Leitung der Debatten. Das Präsidium bestimmt die Reihenfolge der Wortmeldungen, schliesst die Diskussionen und stellt die Durchführung der Abstimmungen sicher.
Es achtet auf die Einhaltung der Ordnung im Ratssaal. Bei Regelverstössen kann das Präsidium zur Ordnung rufen, das Wort entziehen oder – bei schwerwiegendem Fehlverhalten – eine Rüge aussprechen. Es prüft die Beschlussfähigkeit des Rats und trifft bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.
Das Vizepräsidium unterstützt das Präsidium bei der Erfüllung seiner Aufgaben und übernimmt dessen Funktionen bei Verhinderung oder wenn sich das Präsidium selbst an einer Beratung beteiligen möchte. In erster Linie übernimmt das erste Vizepräsidium, bei dessen Abwesenheit das zweite.
Die Wahl von Präsidium und Vizepräsidien erfolgt unter Berücksichtigung der Fraktionsstärken. Dabei wird angestrebt, dass alle Fraktionen innerhalb von zwei Legislaturperioden angemessen vertreten sind.
Die Stimmenzählenden sind für die Auszählung der Stimmen bei Abstimmungen und Wahlen im Landrat zuständig. Sie ermitteln das Ergebnis, das anschliessend vom Präsidium bekanntgegeben wird. Im ordentlichen Ratsbetrieb übernehmen diese Aufgabe jene Mitglieder des Landratsbüros, die weder dem Präsidium noch einem Vizepräsidium angehören. Das Präsidium bestimmt daraus zwei Stimmenzählende für die Dauer eines Jahres sowie den Ersatz für den Fall einer Verhinderung oder eines Ausstands.
Für die konstituierende Sitzung nach den Gesamterneuerungswahlen wählt der neu zusammengesetzte Landrat zwei Stimmenzählende, da das Landratsbüro zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingesetzt ist.
Lageplan
Personen
Name Vorname | Funktion | Mitglied seit | Kontakt |
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