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Konsumkredit (Bewilligungsgesuch)

Die Gewährung und die Vermittlung von Konsumkrediten ist in der ganzen Schweiz bewilligungspflichtig.

Die Kantone sind für die Erteilung der Bewilligung zuständig. Zuständig ist jeweils derjenige Kanton, in dem die Kreditgeberin oder die Kreditvermittlerin ihren Sitz hat.

Die von einem Kanton erteilte Bewilligung gilt für die ganze Schweiz.

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