Schriftliche Erklärung AHV-Nummer nach Art. 51 GBV
Dieses Formular dient als schriftliche Erklärung nach Art. 51 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 der Grundbuchverordnung. Sie ist bei jeder Anmeldung durch natürliche Personen zu verwenden, insofern die betroffenen Parteien weder im Besitz einer Krankenkassenkarte oder eines AHV-Ausweises sind. Die ausgefüllte und von Hand unterzeichnete Erklärung ist dem Grundbuchamt als Anmeldebeleg einzureichen.
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