Familienschein / Ausweis über den registrierten Personenstand
Durch die Einführung des informatisierten Personenstandsregisters (INFOSTAR) kann nicht immer ein Familienschein ausgestellt werden. Wir werden von Fall zu Fall entscheiden, welches Dokument notwendig ist. Wichtig ist, dass Sie den Grund angeben, wozu das Dokument benötigt wird.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt und Bürgerrecht | 041 618 72 60 | zivilstandsamt@nw.ch |
Preis
Bemerkung
Preis
Gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom 27. Oktober 1999 zuzüglich Bearbeitungs- und Versandkosten.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.