Familienschein / Ausweis über den registrierten Personenstand

Durch die Einführung des informatisierten Personenstandsregisters (INFOSTAR) kann nicht immer ein Familienschein ausgestellt werden. Wir werden von Fall zu Fall entscheiden, welches Dokument notwendig ist. Wichtig ist, dass Sie den Grund angeben, wozu das Dokument benötigt wird.

Zugehörige Objekte

Preis

Gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom 27. Oktober 1999 zuzüglich Bearbeitungs- und Versandkosten.

Bemerkung

Der Familienschein respektive der Ausweis über den registrierten Personenstand sowie muss beim Zivilstandsamt des Heimatortes (nicht Wohnortes) bestellt werden.

Preis
Gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom 27. Oktober 1999 zuzüglich Bearbeitungs- und Versandkosten.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.