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Landratsbeschluss über die Zulässigkeit des Gegenvorschlages des Referendums-komitees „Majorz: Kopf- statt Parteiwahlen“ zur Teilrevision des Gesetzes über die Verhältniswahl des Landrates (Proporzgesetz)

Nummer
NWSTK.613
Geschäftsart
Referendum
Datum
13. Juni 2012
Beschreibung
Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 24.04.2012 die Teilrevision des Gesetzes über die Verhältniswahl des Landrates (Proporzgesetz) verabschiedet. Das Komitee "Majorz: Kopf- statt Parteiwahlen" hat dagegen das Referendum ergriffen und im Juni 2012 einen Gegenvorschlag eingereicht. Gemäss kantonalem Wahl- und Abstimmungsgesetz hat der Landrat auf Antrag des Regierungsrates über die Zulässigkeit dieses Gegenvorschlages zu entscheiden. Der Regierungsrat stellt den Antrag auf Unzulässigkeit.

Landratssitzung vom 24.10.2012: Genehmigung der Zulässigkeit



Teilrevision Proporzgesetz: http://www.nw.ch/de/politik/landratmain/politbusiness/?action=showinfo&info_id=7210
Name
132.1_Gegenvorschlag für Majorzwahlen (PDF, 35 kB) Download 0 132.1_Gegenvorschlag für Majorzwahlen
Antrag des Regierungsrates auf Unzulässigkeit (PDF, 66 kB) Download 1 Antrag des Regierungsrates auf Unzulässigkeit
lrb_Unzulässigkeit Gegenvorschlag (PDF, 10 kB) Download 2 lrb_Unzulässigkeit Gegenvorschlag
Gutachten zum Gegenvorschlag Majorz (PDF, 6.53 MB) Download 3 Gutachten zum Gegenvorschlag Majorz
Bericht und Antrag Kommission SJS (PDF, 61 kB) Download 4 Bericht und Antrag Kommission SJS
lrb_Majorz: Zulässigkeit Gegenvorschlag_definitiv (PDF, 11 kB) Download 5 lrb_Majorz: Zulässigkeit Gegenvorschlag_definitiv
Datum Sitzung