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ILZ-Rechnungslegung nach Obligationenrecht wird begrüsst
Ein Schwerpunkt der Teilrevision liegt bei den finanziellen Vorgaben. Neu richtet sich die Rechnungslegung des ILZ konsequent nach dem Obligationenrecht (OR). Gleichzeitig wird klarer geregelt, wie die Preise für die Dienstleistungen festgelegt werden: Sie müssen kostendeckend sein und dürfen die Preise vergleichbarer Marktangebote nicht übersteigen. Der Jahresgewinn wird zudem auf maximal 5 Prozent des Umsatzes begrenzt. Fällt der Gewinn höher aus, müssen die Preise im nächsten Budgetprozess angepasst werden. Ein angemessener Gewinn ermöglicht es dem ILZ, die Preise möglichst stabil zu halten und gleichzeitig die notwendigen Mittel für seine Weiterentwicklung bereitzustellen.
In der externen Vernehmlassung zeigte sich, dass die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich unterstützt werden. Es wird begrüsst, dass die finanzielle Steuerung des ILZ zeitgemäss ausgestaltet wird. Zudem schafft die Vorlage Klarheit im Umgang mit Reserven des ILZ, was ebenfalls auf Zustimmung stösst.
Vereinzelt wurde die vorgesehene Höhe der Eigenkapitalquote von 50% als zu hoch erachtet. Die Regierungen der beiden Kantone halten diese indes für angemessen. Sie ermöglicht eine ausreichende Risikovorsorge für die IT-Infrastruktur und reduziert gleichzeitig das Risiko, dass die Kantone das ILZ mit zusätzlichen finanziellen Mitteln unterstützen müssen.
Die Regierungen von Obwalden und Nidwalden haben die bereinigte Vorlage nun zuhanden des Kantonsrats respektive des Landrats verabschiedet. Die Beratung in den Kantonsparlamenten ist für den Herbst vorgesehen. Das Inkrafttreten der revidierten Vereinbarung über das InformatikLeistungsZentrum wird für Ende 2026 angestrebt. Dadurch würden die überarbeiteten Bestimmungen bereits für den Abschluss des Rechnungsjahrs 2026 gelten.
► Zu weiteren Unterlagen zum Geschäft, unter anderem das Ergebnis der Vernehmlassung
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| Medienmitteilung Antrag ILZ Vereinbarung (PDF, 276 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Antrag ILZ Vereinbarung |