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Waldbrandgefahr in Nidwalden zurückgestuft
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer leichten Entspannung der Waldbrandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden geführt. Aufgrund der gefallenen Regenmengen und der aktuellen Verhältnisse wird die Gefahrenstufe von 4 («gross») auf 3 («erheblich») gesenkt. Damit können auch das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das generelle Feuerwerksverbot aufgehoben werden. Diese waren aufgrund der anhaltenden Trockenheit am 10. Juli 2026 in Kraft gesetzt worden.
Die Gefahr von Wald und Flurbränden ist damit jedoch nicht gebannt. Böden und Vegetation können insbesondere an exponierten und trockenen Stellen weiterhin rasch Feuer fangen. Das Feuerwehrinspektorat Obwalden Nidwalden ruft die Bevölkerung deshalb dazu auf, im Umgang mit Feuer weiterhin vorsichtig zu sein.
Weiterhin Vorsicht beim Feuern
Feuer im Wald und im Freien dürfen nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Feuerstellen sind stets zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen vollständig zu löschen. Bei starkem Wind ist auf Feuer zu verzichten. Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht achtlos weggeworfen werden. Das Feuerwehrinspektorat Obwalden Nidwalden und die zuständigen kantonalen Ämter beobachten die Entwicklung weiterhin. Bei einer erneuten Verschärfung der Trockenheit wird die Gefahrenstufe entsprechend angepasst.
Weitere Informationen zur aktuellen Gefahrenlage sind unter www.naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar.
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| Medienmitteilung Herabstufung Waldbrandgefahr (PDF, 150 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Herabstufung Waldbrandgefahr |