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Aufhebung der Schulgemeinden in der Verfassung gelangt an Urne
Den Nidwaldner Stimmberechtigten wird am Sonntag, 29. November 2026, die Teilrevision der Kantonsverfassung betreffend die Aufhebung der Schulgemeinden zur Abstimmung unterbreitet. Als letzte der elf Gemeinden haben Oberdorf und Stansstad ihre Schulgemeinden per 1. Januar 2025 abgeschafft. Seither werden die entsprechenden Aufgaben überall von den Politischen Gemeinden wahrgenommen. In der Kantonsverfassung und weiteren kantonalen Erlassen finden sich jedoch weiterhin Bestimmungen zu den Schulgemeinden beziehungsweise zu den Schulräten. Mit der Teilrevision soll die Gesetzgebung an die heutigen Verhältnisse angepasst werden. Gleichzeitig entfällt die Möglichkeit, Schulgemeinden wieder einzuführen. Die aktuellen Strukturen haben sich aus Sicht der Gemeinden bewährt.
Die Vorlage hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Bildungswesen. Änderungen an der Kantonsverfassung unterstehen der obligatorischen Volksabstimmung. Der Landrat unterstützt die Teilrevision einstimmig.
Gleichzeitig gelangen am 29. November auf eidgenössischer Ebene vier Vorlagen zur Abstimmung: Die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk», die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» sowie die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes.
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| Medienmitteilung kantonale Abstimmung November (PDF, 126 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung kantonale Abstimmung November |