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Breite Zustimmung zur Regelung für Personen mit Schutzstatus S

6. November 2026
Der Regierungsrat hat die Teilrevision des kantonalen Ausländerrechts zuhanden des Landrats verabschiedet. Sie regelt die Zuständigkeit für Personen mit Schutzstatus S, die nach fünf Jahren in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen sind. In der Vernehmlassung ist die Vorlage bei den Gemeinden und der Mehrheit der Parteien auf Zustimmung gestossen.

Der Schutzstatus S ermöglicht Geflüchteten aus der Ukraine, ohne ordentliches Asylverfahren vorübergehend Schutz in der Schweiz zu erhalten. Der Bundesrat hat beschlossen, den Schutzstatus nicht vor dem 4. März 2028 aufzuheben.

Betreffende Personen erhalten nach fünf Jahren Aufenthalt eine an den Schutzstatus gekoppelte Aufenthaltsbewilligung. Im Kanton Nidwalden betrifft dies im Jahr 2027 voraussichtlich 218 Personen. Davon beziehen derzeit 85 ganz oder teilweise wirtschaftliche Sozialhilfe. Mit der Teilrevision des Ausländerrechts – basierend auf sich abzeichnenden Änderungen auf Bundesebene – soll der Kanton für diese Personengruppe zuständig bleiben. Die Sozialhilfekosten werden über den bestehenden Flüchtlingspool solidarisch nach Einwohnerzahl auf alle Gemeinden verteilt. Der bisherige Ansatz für die finanzielle Unterstützung bleibt unverändert.

Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich eine Mehrheit für die drei Eckpunkte der Vorlage ausgesprochen. Begrüsst werden insbesondere die Weiterführung der kantonalen Zuständigkeit und die solidarische Kostenverteilung, die einzelne Gemeinden vor einer übermässigen Belastung schützt. «Die Rückmeldungen zeigen, dass Gemeinden und Parteien die gemeinsame Lösung mittragen», hält Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest. Einzelne Teilnehmende äusserten indes Vorbehalte zur Höhe der Unterstützungsleistungen, zum bundesrechtlichen System und zum engen Zeitplan.

Regierungsrat nimmt Anregungen auf
Aufgrund der überwiegend positiven Rückmeldungen unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat die Vorlage unverändert. Der Zeitplan ist mit den geplanten Änderungen des Asylrechts auf Bundesebene gekoppelt, die entsprechende Auswirkungen auf die Kantone haben. Daher war nur eine zeitlich begrenzte Vernehmlassungsdauer möglich. Auf Anregung von Parteien will der Regierungsrat prüfen, ob die finanziellen Unterstützungsleistungen für die Betroffenen sozial angemessen sind. Dies soll jedoch in einem separaten Schritt erfolgen. Die dafür notwendige politische Diskussion mit den beteiligten Akteuren würde den zeitlichen Rahmen der aktuellen Gesetzesrevision sprengen. Zudem beabsichtigt der Regierungsrat, die Gemeinden künftig regelmässig über die Entwicklung der Fallzahlen, die Erwerbsintegration und die finanziellen Auswirkungen zu informieren.

Die Beratung der Teilrevision des Ausländerrechts im Landrat soll noch im laufenden Jahr erfolgen. Ziel ist es, die neuen Bestimmungen per 1. März 2027 einzuführen.

► Zum Antrag an den Landrat

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Medienmitteilung Antrag Teilrevision Ausländerrecht (PDF, 204 kB) Download 0 Medienmitteilung Antrag Teilrevision Ausländerrecht