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Gesetz zur Einführung des neuen Immobiliarsachenrechts (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht)

Nummer
NWJSD.85
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
23. November 2011
Beschreibung
Aufgrund des neuen Immobilarsachenrechts des Bundes muss der Kanton Nidwalden seine Einführungsbestimmungen überarbeiten. Der Regierungsrat hat am 23. August 2011 das Gesetz zur Einführung des neuen Immobiliarsachenrechts zu Handen des Landrates verabschiedet. Die Regelung neuer Zuständigkeiten, Änderungen bei den gesetzlichen Grundpfandrechten und den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sowie die Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs im Grundbuchbereich und der elektronischen Beurkundung sind Bestandteil der Gesetzesvorlage.
Name
Bericht des Regierungsrates (PDF, 73 kB) Download 0 Bericht des Regierungsrates
Auswertung der Vernehmlassung (PDF, 66 kB) Download 1 Auswertung der Vernehmlassung
Immobiliarsachenrecht_Vorlage an den Landrat (PDF, 34 kB) Download 2 Immobiliarsachenrecht_Vorlage an den Landrat
Bericht und Antrag Kommission SJS (PDF, 33 kB) Download 3 Bericht und Antrag Kommission SJS
Immobiliarsachenrecht_ 2. Lesung. (PDF, 34 kB) Download 4 Immobiliarsachenrecht_ 2. Lesung.
Immobiliarsachenrecht_definitiv (PDF, 35 kB) Download 5 Immobiliarsachenrecht_definitiv
Datum Sitzung