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Opferhilfe: Entschädigung und Genugtuung
Entschädigung
Das Opfer und seine Angehörigen haben Anspruch auf die Entschädigung des erlittenen materiellen Schadens infolge der Straftat (z.B. Erwerbsausfall, Ausfall von regelmässigen Unterhaltsleistungen, Bestattungskosten).
Genugtuung
Bei schweren und bleibenden Beeinträchtigungen aufgrund der Straftat besteht der Anspruch auf eine Genugtuung (immaterieller Schaden im Sinne eines Schmerzensgeldes).
Opferberatung
Sie wünschen eine Beratung?
Für Opfer aus dem Kanton Nidwalden ist die Opferberatungsstelle Luzern zuständig.
Opferberatungsstelle Luzern
Obergrundstrasse 70, 6003 Luzern
Telefon: +41 41 228 74 00
E-Mail: opferberatung@lu.ch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr / 13.30-16.00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten kann Tel. 143 der Dargebotenen Hand Zentralschweiz für eine Opferberatung kontaktiert werden.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Kontakt
Amt für JustizOpferhilfe: Entschädigung und Genugtuung
Kreuzstrasse 2
Postfach 1242
6371 Stans
Tel. +41 41 618 44 81
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