Die Aufsichtskommission ist eine ständige Kommission des Landrats und besteht aus 13 Mitgliedern. Sie überwacht die Tätigkeit der kantonalen Behörden und prüft, ob der Regierungsrat und die Verwaltung ihre Aufgaben im Sinne des Landrats und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Im Zentrum stehen dabei die Geschäftsführung des Regierungsrates, die Verwaltung der kantonalen selbstständigen Anstalten - mit Ausnahme der Kantonalbank - sowie die Umsetzung der vom Landrat erteilten Aufträge. Als Grundlage für ihre Arbeit dienen die Rechenschaftsberichte. Sie kann auch eigene Abklärungen vornehmen. Zudem ist sie berechtigt, Vorgaben zur inhaltlichen und formellen Ausgestaltung dieser Berichte zu machen. Die Arbeit der Aufsichtskommission leistet einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz und zur politischen Kontrolle im Kanton.