Aufsichtskommission (AK)
Die Aufsichtskommission prüft und überwacht aufgrund der Rechenschaftsberichte sowie durch eigene Kontrollen:
- die Geschäftsführung des Regierungsrates und der ihm unterstellten Verwaltung;
- die Geschäftsführung und die Jahresrechnung der kantonalen selbstständigen Anstalten mit Ausnahme der Nidwaldner Kantonalbank;
- die Erfüllung der Aufträge, die der Landrat dem Regierungsrat erteilt hat.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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