Aufsichtskommission (AK)

Ständige Kommission
Die Aufsichtskommission prüft und überwacht aufgrund der Rechenschaftsberichte sowie durch eigene Kontrollen:
  • die Geschäftsführung des Regierungsrates und der ihm unterstellten Verwaltung;
  • die Geschäftsführung und die Jahresrechnung der kantonalen selbstständigen Anstalten mit Ausnahme der Nidwaldner Kantonalbank;
  • die Erfüllung der Aufträge, die der Landrat dem Regierungsrat erteilt hat.
Sie kann über den Inhalt und die Gestaltung der Rechenschaftsberichte verbindliche Weisungen erteilen.

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