Kommissionen

Kommissionen

Den vom Landrat gewählten Kommissionen kommen unterschiedliche Funktionen zu. Die Fach- und Aufsichtskommissionen haben grundsätzlich die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten und dem Landratsplenum Antrag zu stellen.

Die Fachkommissionen beraten in ihrem Sachbereich die Beschlüsse des Landrates vor. Darunter fallen Verfassungs- und Gesetzesrevisionen, Volksinitiativen, Kreditbeschlüsse, Parlamentarische Initiativen, Motionen und auch Berichte des Regierungsrates zu Postulaten.

Die Aufsichtskommissionen üben die parlamentarische Oberaufsicht über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Regierungsrates und seiner Verwaltung, über die selbständigen Anstalten sowie über die Justizverwaltung und die Gerichte aus. Sie beraten die Geschäftsberichte und Rechnungen und nehmen die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen vor. Die Finanzkommission ist zudem für die Vorberatung des Budgets und der Finanzbeschlüsse zuständig.

Die interkantonalen Aufsichtskommissionen sind zuständig für die parlamentarische Oberaufsicht gegenüber den interkantonalen Anstalten. Jeder beteiligte Kanton ist jeweils mit zwei Mitgliedern vertreten.

Die Verwaltungsbehörden der selbständigen Anstalten sind das oberste, strategische Organ dieser Anstalten. Diese stehen unter der Oberaufsicht des Landrates.

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