Die Justizkommission ist eine ständige Kommission des Landrats und setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Sie überwacht die Geschäftsführung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft. Grundlage ihrer Arbeit bilden die Rechenschaftsberichte sowie eigene Prüfungen. Die Kommission kann verbindliche Vorgaben zur Berichterstattung und zur Veröffentlichung von Urteilen erlassen. Darüber hinaus behandelt die Justizkommission Aufsichtsbeschwerden gegen Mitglieder der Gerichte und bereitet verschiedene parlamentarische Geschäfte vor. Dazu zählen insbesondere Beschwerden, Einbürgerungs- und Begnadigungsgesuche, Petitionen sowie Anfragen zur Auslegung der Kantonsverfassung und der Gesetze. Mit ihrer Tätigkeit leistet die Kommission einen Beitrag zur Transparenz und zum Funktionieren der Justiz.