36.6 Millionen Franken an Härtefallgeldern gesprochen

29. September 2021

Im Kanton Nidwalden sind mittlerweile Härtefall-Entschädigungen an insgesamt 185 Unternehmen gesprochen und grösstenteils ausbezahlt worden. Bis auf wenige sind alle eingereichten Gesuche abgeschlossen. Das Härtefallprogramm läuft voraussichtlich noch bis Ende Jahr.

Sämtliche Covid-19-Härtefallgesuche, die im Kanton Nidwalden bis Mitte September 2021 komplett eingereicht worden sind, konnten von der kantonalen Entscheidungskommission beurteilt und entschieden werden. Von den bisher total 239 eingereichten Gesuchen von Unternehmen sind in 185 Fällen Härtefallentschädigungen gesprochen worden. Rund die Hälfte der bewilligten Gesuche stammen aus der Gastronomie- und Beherbergungsbranche.

37 Gesuche mussten abgelehnt werden, davon war in 27 Fällen ausschlaggebend, dass die von Bund und Kanton vorgegebenen Anforderungen für Härtefälle nicht erreicht worden sind. Die anderen 10 Unternehmen haben die Kriterien zwar grundsätzlich erfüllt, die Entscheidungskommission ist anhand der eingereichten Unterlagen aber zum Schluss gekommen, dass eine Auszahlung von Finanzhilfen nicht angezeigt ist, weil sich die Corona-Krise nicht massgebend auf den Geschäftsgang ausgewirkt hat. Ferner wurden 15 Gesuche unvollständig eingereicht. Bei zwei weiteren zeigte sich, dass nicht Nidwalden, sondern ein anderer Kanton zuständig ist.

Bis heute hat der Kanton Nidwalden 36.6 Millionen Franken an Härtefallgeldern – wovon 34.7 Mio. Franken als nichtrückzahlbare Beiträge und 1.9 Mio. Franken als Bürgschaften für Darlehen – gesprochen. «Dadurch konnte vielen Unternehmen in der schwierigsten Phase der Pandemie gezielt unter die Arme gegriffen und eine Konkurs- und Entlassungswelle verhindert werden. Dieser wichtige Rückhalt hat sich positiv auf die Erholungsphase der Nidwaldner Wirtschaft ausgewirkt, wie auch die Ergebnisse der neusten halbjährlichen Umfrage im Sommer gezeigt haben», hält Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger fest.

10 der 185 berücksichtigten Unternehmen haben vor der Pandemie einen durchschnittlichen Umsatz von über 5 Millionen Franken ausgewiesen und nun Entschädigungen in der Höhe von total 19,5 Millionen Franken zugesprochen erhalten, welche vollständig vom Bund übernommen werden. Die restlichen 17,1 Millionen Franken verteilen sich auf 175 Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken. An diesen Kosten beteiligt sich der Bund mit 70 Prozent. Somit verbleiben rund 5,1 Millionen Franken beim Kanton Nidwalden.

Das Covid-19-Härtefallprogramm läuft im Kanton Nidwalden weiterhin. Unternehmen, die im Jahr 2020 oder während zwölf aneinander folgenden Monaten in der Periode zwischen Januar 2020 und Juni 2021 wegen Corona einen Umsatzrückgang von mindestens 40% gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz 2018 und 2019 erlitten haben, können noch bis Ende Dezember über www.nw.ch/haertefall ein Gesuch eingeben. Mutmasslich coronabedingte Umsatzeinbussen ab Juli 2021 sind nicht Bestandteil des jetzigen Härtefallprogramms.

Härtefall-im-Härtefall Programm wird umgesetzt
Die vom Bundesrat im Juni 2021 beschlossene Anpassung der eidgenössischen Härtefallverordnung wird im Kanton Nidwalden ebenfalls umgesetzt. Danach gelten Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von über 70% als Härtefall-im-Härtefall und können Unterstützung von bis zu 30% statt 20% des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 erhalten. Jene Unternehmen, die allenfalls davon profitieren können, sind durch die Volkswirtschaftsdirektion bereits angeschrieben worden. Die erforderlichen Abklärungen hinsichtlich der zusätzlichen Unterstützung erfolgen bis Ende Oktober.

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