Regierungsrat hat ein neues Covid-19-Härtefallgesetz ausgearbeitet

14. Januar 2022

Der Nidwaldner Regierungsrat hat ein kantonales Covid-19-Härtefallgesetz an den Landrat verabschiedet. Dieses ermöglicht, dass bei Bedarf auch im neuen Jahr rechtzeitig Härtefallgelder gesprochen werden können. Unterstützt würden erneut Unternehmen, die aufgrund behördlicher Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie hohe wirtschaftliche Einbussen erleiden.

Die Eingabefrist für Gesuche im Rahmen des Härtefallprogramms von Bund und Kantonen ist in Nidwalden am 31. Dezember 2021 abgelaufen. Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch die kantonale Gesetzesgrundlage für die Auszahlung von Härtefallhilfen an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie nachweislich hohe Einbussen erlitten haben, ausser Kraft getreten. Bisher konnten von 230 gültig eingereichten Gesuchen 223 abschliessend beurteilt werden. In 186 Fällen wurden Härtefallgelder in der Höhe von total 36.7 Millionen Franken gesprochen, in 37 Fällen musste das Gesuch aufgrund nicht erfüllter Kriterien abgelehnt werden.

Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen gegen Ende 2021 und der Diskussion um neuerliche behördliche Massnahmen für die Gesellschaft und Wirtschaft hat das eidgenössische Parlament als Vorsichtsmassnahme kurz vor Weihnachten die gesetzliche Grundlage für ein weiteres Härtefallprogramm geschaffen. Gemäss heutigem Stand wird der Bundesrat die dazugehörende Verordnung Anfang Februar verabschieden. Die Verordnung ist für die Umsetzung eines neuerlichen Härtefallprogramms in den Kantonen entscheidend, weil darin im Detail geregelt wird, welche Kriterien die Unternehmen zu erfüllen haben, um von der Härtefallunterstützung profitieren zu können.

Verglichen mit der Situation vor einem Jahr ist die Dringlichkeit von Härtefallhilfen nicht gleich hoch. «Die meisten Wirtschaftsbranchen konnten sich im Sommer und Herbst gut von der Krise erholen», stellt Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger erfreut fest. Doch die Situation kann sich in den nächsten Wochen und Monaten rasch ändern. Die wiederholte Anwendung von kantonalem Notrecht erachtet der Regierungsrat derzeit jedoch als nicht erforderlich und nicht angemessen. Deshalb geht er den Weg einer ordentlichen Gesetzesvorlage und hat einen entsprechenden Antrag und Bericht an den Landrat verabschiedet. Dieser wird sich an seiner Sitzung vom 9. Februar 2022 damit befassen. Die Vorlage beinhaltet auch einen Rahmenkredit in der Höhe von netto 3 Millionen Franken. Gemeinsam mit dem Bundesanteil stünden damit für die nächste Phase 10 Millionen Franken für Nidwaldner Unternehmen zur Verfügung, die unter Corona bedingten Einbussen leiden und deren Jahresumsatz nicht höher als 5 Millionen ist. Härtefallhilfen für Unternehmen mit einem höheren Umsatz werden vollumfänglich vom Bund abgedeckt.

Dass nicht zugewartet wird, bis die erwähnte Verordnung des Bundes vorliegt, hat einen zeitlichen Hintergrund. Käme die kantonale Gesetzesvorlage erst an der nächstfolgenden Landratssitzung vom 6. April 2022 auf die Traktandenliste, könnten Auszahlungen aus dem Härtefallprogramm frühestens im Sommer 2022 erfolgen – nach Ablauf der Referendumsfrist von 60 Tagen. «Eine früher eintretende ungünstige Entwicklung der Covid-19-Situation könnte diverse Nidwaldner Unternehmen in höchste Not bringen. Wir wollen rechtzeitig gewappnet sein, sollte ein negatives Szenario eintreffen, was wir alle natürlich nicht hoffen», betont Othmar Filliger. Mit dem jetzt eingeschlagenen Weg wäre die Auszahlung von Härtefallhilfen ab Mitte April 2022 möglich. Der Regierungsrat wird in der kantonalen Verordnung regeln, wie die zur Verfügung gestellten Mittel eingesetzt werden.

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